Düsseldorf. Nicht nur bei Kommunalwahlen, auch bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen sollen in Zukunft 16-Jährige mitentscheiden dürfen. So will es die Regierungskoalition aus SPD und Grünen. Beide Parteien bereiten eine Änderung der Landesverfassung vor, die auch die Hürden für Volksentscheide senken soll.
16-Jährige sollten nach dem Willen von SPD und
Grünen nicht nur bei Kommunalwahlen, sondern auch bei Landtagswahlen in
Nordrhein-Westfalen mitwählen dürfen. Beide
Parteien einigten sich am Dienstag auf einen Antrag zur Einsetzung einer
Verfassungskommission. Darin soll über konkrete Reformvorhaben diskutiert
werden. Der Antragsentwurf ist allerdings nicht mit den anderen drei Fraktionen
abgesprochen. SPD und Grüne wollen dennoch einen Konsens erzielen.
Schon in den Koalitionsverhandlungen verständigte sich Rot-Grün auf
eine Modernisierung der Landesverfassung. Neben der Senkung des Wahlalters sollen auch die Hürden für Volksbegehren
verringert werden. Auch eine zentrale Bedingung der Opposition,
die Verankerung der Schuldenbremse in die Verfassung, findet sich in dem Antrag
wieder.
SPD und Grüne sind auf die Zustimmung der Opposition angewiesen
Für die Reformen brauchen SPD und Grüne im Landtag eine
Zweidrittelmehrheit und sind somit auf Zustimmung der Opposition angewiesen.
Diese ist grundsätzlich zu Gesprächen bereit. Allerdings gibt es Kritik am
Vorgehen der Regierungsfraktionen. Das Parlament sei "überfallartig" mit den
Vorschlägen konfrontiert worden, sagte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. "Wer
an gemeinsamen Ergebnissen interessiert ist, würde anders agieren." Auch die CDU
betonte, dass sie nicht schon vor Beginn der Arbeit die Ergebnisse festlegen
wolle. (dpa/dapd)