Für die Parteien hat das Votum für oder gegen das Wahlrecht mit 16 vor allem taktische Gründe. Bürgerliche Parteien wie CDU und FDP haben bei Jugendlichen einen schweren Stand, grün ist jung. Da lässt sich leicht ausrechnen, wer von der Senkung des Mindestalters profitiert – und wer nicht.
Abseits von Populismus und Wahlarithmetik bleiben Zweifel, dass ein niedriges Wahlalter ein Mittel gegen Politikverdrossenheit sein kann. Viele 16-Jährige sind in ihrem Lebensalltag wenig interessiert an Politik – daran wird auch die Wahlmöglichkeit nichts ändern.
Derzeit genießen Jugendliche mit 14 Jahren Religionsmündigkeit, mit 16 das kommunale Wahlrecht und mit 18 Jahren das Wahlrecht für Landtag, Bundestag und Europaparlament. Jugendliche werden schrittweise an Verantwortung herangeführt.
Weil die Kommune über keine Gesetzgebungskompetenz verfügt, ist die Kommunalwahl nicht vergleichbar mit der Landtagswahl. Gesetze haben enorme Folgen für das Land – da verbieten sich einfache politische Gleichungen.
Bürgerrechte und Bürgerpflichten gehören untrennbar zusammen. Der Führerschein ab 18, aber die Landtagswahl mit 16 – das passt ordnungspolitisch nicht. Die Politik muss ehrlich bleiben – erwachsen sind junge Leute laut Gesetz eben erst mit 18 Jahren. Deshalb spricht viel dafür, das Wahlalter bei 18 zu belassen.