Düsseldorf. Schüler können auch in diesem Jahr schlechte Noten bekommen. Aber sie hätten wohl gute Chancen, sich gegen das Sitzenbleiben zu wehren.


Am Tag nach dem
"Schulgipfel", zu dem SPD und Grüne rund 260 Teilnehmer eingeladen hatten
, äußerten einige Teilnehmer Zweifel, dass Schüler zum Ende des laufenden Schuljahres sitzen bleiben können. "Jede Nicht-Versetzung würde wohl von Verwaltungsgerichten sofort aufgehoben", sagte der Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung NRW, Harald Willert, bei einer Pressekonferenz zum Schulgipfel.


Im vergangenen Schuljahr gab es eine so genannte "gesicherte Versetzung" in NRW
. Die Begründung des Schulministeriums damals: "Da das verkürzte Schuljahr verhindert, dass alle sonst notwendigen Leistungsnachweise wie zum Beispiel Klassenarbeiten vollständig erbracht werden, gelten die üblichen Versetzungsvorschriften nicht: Schülerinnen und Schüler gehen am Ende des Schuljahres 2019/20 in die nächsthöhere Klasse über." Diese Regelung galt für alle Klassen und Jahrgangsstufen, in denen keine Abschlüsse vergeben wurden.

Offene Fragen auch bei den Abschlussprüfungen

SPD-Bildiungsexperte Jochen Ott sagte, dass das Thema Sitzenbleiben in den Bezirksregierungen, in Schulleitungen und der Lehrerschaft intensiv diskutiert werde. Es gebe "Hinweise auf ein Rechtsrisiko". Heißt: Schüler und Eltern könnten Versetzungen gegebenenfalls einklagen, weil die Lernbedingungen wegen der Coronakrise auch in diesem Schuljahr eingeschränkt seien.

Rechtsunsicherheiten gibt es nach Einschätzung von Schulgipfel-Teilnehmern auch bei den Abschlussjahrgängen. Zum Beispiel setzten sich Abiturnoten auch aus Noten zusammen, die vor der Abiturprüfung gesammelt wurden, also in diesem Jahr unter erschwerten Bedingungen, so Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft GEW in NRW. 

Viele „Gipfel“-Teilnehmer meinen, dass der Aufgabenpool für zentrale Prüfungen erweitert werden müsse, damit Lehrer mehr Möglichkeiten haben, Themen auszusieben, die nicht im Unterricht behandelt werden konnten. NRW-.Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte gegenüber dieser Redaktion gesagt, dass die Auswahlmöglichkeiten bei den Abituraufgaben erweitert werden sollen. Wichtig sei hier der Konsens zwischen den Bildungsministern der Länder. ​

Gebauer hält sich alle Optionen offen. Im laufenden Schuljahr gelten die üblichen Regeln für Prüfung und Schulausbildung, hieß es am Mittwoch aus dem Ministerium. Eine Abweichung sei bisher „nicht vorgesehen“ und müsste vom Gesetzgeber beschlossen werden. Das Ministerium sagt aber auch: „Schülern dürfen durch die Pandemie keine Nachteile entstehen.“ Das gelte für Abschlussjahrgänge und für jede einzelne Bildungskarriere. Frei übersetzt heißt das: Eine „gesicherte Versetzung“ und Erleichterungen bei Prüfungen sind möglich. ​