Münster. Die „Hacker-Affäre“ ging am Dienstag in die nächste Runde. Richter prüfen einen möglichen Verfassungsbruch im U-Ausschuss des Landtags.
Die so genannte „Hacker-Affäre“ um einen angeblichen Hackerangriff im Jahr 2018 auf die frühere NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) beschäftigte am Dienstag den NRW-Verfassungsgerichtshof. Hintergrund ist eine Klage der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen: Sie akzeptieren weiterhin nicht, dass einer ihrer Beweisanträge im Untersuchungsausschuss, der die Affäre beleuchtet, abgelehnt worden war.
Die Fraktionen hatten im U-Ausschuss Informationen über Verbindungsdaten der Diensttelefone von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) beantragt. Die Ablehnung durch die Mehrheit von CDU und FDP werten sie als Verstoß gegen die Landesverfassung.
Minister will dienstliche Daten vollständig offen legen
Die Verfassungsrichter trafen am Dienstag dazu nach stundenlanger Verhandlung noch keine Entscheidung. Justizminister Biesenbach hatte allerdings dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wenige Tage vor der Verhandlung schriftlich mitgeteilt, er werde die gewünschten Verbindungsdaten seines dienstlichen Festnetz- und Mobiltelefons sowie seiner dienstlichen Social-Media-Kommunikation mit einem Oberstaatsanwalt und mit der damaligen Landwirtschaftsministerin vom März und April 2018 vollständig offenlegen und diese Daten nicht löschen.
Die Verhandlung ist damit aus der Sicht von Olaf Lehne, Sprecher der CDU im Untersuchungsausschuss, überflüssig. Der Jurist und frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz, der die Kläger vertritt, sagte, man werde dennoch an der Klage festhalten. Denn es gehe in Münster darum, einen möglichen Verstoß gegen die Verfassung zu klären.
Warum rief der Minister den Staatsanwalt an?
SPD und Grüne vermuten, Biesenbach könnte am 29. März 2018 mit Anrufen jenen Oberstaatsanwalt unter Druck gesetzt haben, der die „Hacker-Affäre“ aufklären sollte und an diesem Tag auf dem Hof der Familie Schulze Föcking ermittelte. Der Minister bestreitet vehement, seine Position als Regierungsmitglied ausgenutzt und Einfluss auf die Ermittlungen genommen zu haben, um seine Kabinettskollegin Schulze Föcking zu schützen. Er habe zwar den Staatsanwalt am 29. März angerufen, aber nicht gewusst, dass er an diesem Tag im Haus der Ministerin war.
Ende März 2018 galt es bereits als sicher, dass es keinen Hackerangriff auf das Heim-Netzwerk der Ministerin gab. Die angebliche „Attacke“ stellte sich als Bedienfehler eines Familienmitgliedes heraus. Dennoch wurde noch wochenlang weiter ermittelt.