Berlin. Für viele klingt die „Rente mit 63“ verlockend. Um früher in den Ruhestand gehen zu müssen, muss man schon beim Antrag einiges beachten.

  • Auch wenn es die „Rente mit 63“ nicht mehr gibt: Auch heute kann man noch früher in den Ruhestand gehen
  • Um das zu tun, muss man die Rentenbezüge rechtzeitig beantragen
  • Wir erklären, wie Sie dabei richtig vorgehen

Nach jahrzehntelanger Berufstätigkeit sehnen viele Menschen den Ruhestand herbei. Der ist in der Regel ab einem Alter von 67 Jahren möglich. Doch es gibt auch Ausnahmen: Für alle, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, kommt auch die Rente mit 63 infrage – allerdings mit Abzügen.

Lesen Sie dazu: So viel Abzüge gibt es bei der Rente mit 63 für Ihren Jahrgang

Doch wie genau kommt man an die früheren Renten-Zahlungen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese am besten beantragen und was Sie dabei beachten sollten.

Wer kann die Rente mit 63 beantragen?

Abschlagsfrei mit 63 in die Rente gehen? Das war ursprünglich für Menschen möglich, die vor 1953 geboren wurden und als „besonders langjährig Versicherte“ galten. Bei jüngeren Jahrgängen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise, auch bei der Frührente an. Wer heute mit 63 in die Frührente gehen möchte, muss teilweise mit hohen Abzügen rechnen.

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Um in die Frührente ohne Abschläge zu gehen, müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen und die jeweilige Altersgrenze erreicht haben. Für Personen, die nach 1964 geboren wurden, liegt diese aktuell bei 65 Jahren. „Rente mit 63“ sorgt in dem Fall für Verwirrung, da sie korrekterweise „Rente mit 65“ heißen müsste.

Wer möglichst früh in den Ruhestand möchte, hofft häufig auf die Rente mit 63.
Wer möglichst früh in den Ruhestand möchte, hofft häufig auf die Rente mit 63. © dpa | Stephan Scheuer

Rente mit 63: Wann wird die Frührente beantragt?

Wichtig: Um Rente zu bekommen, müssen Sie einen Rentenantrag stellen – das gilt bei allen Altersrenten. Egal ob Sie vorzeitig in Ruhestand gehen möchten oder nicht: Sie sollten Ihre Rente rechtzeitig beantragen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie ihr Geld auch ab dem gewünschten Termin bekommen. Ihren Antrag sollten Sie spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Rentenzahlungen einreichen. Haben Sie noch nicht alle Nachweise beschafft, sollten Sie Ihren Rentenantrag im Optimalfall noch etwas früher stellen.

Mehr zum Thema: Wann Sie am besten Ihren Rentenantrag stellen

An wen wird der Antrag für die Frührente geschickt?

Für die Auszahlung der Frührente ist – genau wie bei der normalen Rente – die Deutsche Rentenversicherung zuständig. An sie sollten Sie daher auch Ihren Antrag schicken. Das können Sie per Post oder über das Online-Formular der Rentenversicherung tun.

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigen, können Sie verschiedene Hilfsangebote der Deutschen Versicherung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigen, können Sie verschiedene Hilfsangebote der Deutschen Versicherung in Anspruch nehmen. © DPA Images | Fernando Gutierrez-Juarez

Frührente beantragen: Diese Dokumente brauchen Sie

Damit Ihr Rentenantrag bearbeitet werden kann, müssen Sie ihm einige Informationen beifügen. Dazu gehören Kontaktdaten, Ihre Rentenversicherungs- und Steueridentifikationsnummer, Informationen über Ihre Krankenversicherungen sowie die IBAN des Kontos, auf das die Rente ausgezahlt werden sollen. Wichtig sind außerdem folgende Dokumente:

  • Personalausweis (in Kopie)
  • Übersicht über Versicherungszeiten (Rentenbescheid)
  • Nachweise über Berufsausbildungen
  • ggf. Geburtsurkunden aller Kinder
  • ggf. schriftliche Vollmacht (wenn gewünscht)

Rente mit 63: Muss ich meinen Arbeitgeber benachrichtigen?

Wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen, müssen Sie das auch Ihrem Arbeitgeber mitteilen und Ihren Job kündigen. Schließlich muss ihr Chef oder Ihre Chefin die Stelle mitunter neu besetzen und braucht dafür etwas Zeit. Wichtig ist aber: Seine oder ihre Zustimmung ist keine Voraussetzung für den früheren Renteneintritt.

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Kann ich trotz der Rente mit 63 weiterarbeiten?

Aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, bedeutet für viele Menschen, finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen. Um diese auszugleichen, wollen viele der Rentner berufstätig bleiben. Doch können auch Frührentner ihre Erwerbstätigkeit weiterhin ausüben? Die Antwort lautet: Ja! Auch neben der Frührente dürfen Rentner zusätzliches Geld verdienen, ohne ihre Rentenansprüche zu gefährden.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. In der Praxis heißt das, dass Menschen im Ruhestand so viel dazuverdienen können, wie sie möchten. Sobald die Regelaltersgrenze erreicht wird, werden die in die Rentenkasse eingezahlten Beiträge bei der Berechnung der Rentenansprüche berücksichtigt.

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Antrag auf Frührente: Wo bekomme ich Hilfe?

Wer einen Antrag auf die Frührente stellen will und davor noch die letzten Fragen klären möchte, sollte sich zunächst an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Folgende Hilfsangebote können Versicherte kostenlos nutzen:

  • Persönliche Beratung: Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihres Rentenantrags benötigen, können Sie ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
  • Auskunfts- und Beratungsstellen: Bei ungeklärten Zeiten oder fehlenden Unterlagen können Sie sich auch an eine Beratungsstelle wenden. Dafür bieten viele Städte und Gemeinde Extra-Sprechtage an.
  • Versichertenberater und Versichertenälteste: Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie auch Hilfeangebote von Ehrenamtlichen annehmen. Sie helfen Ihnen den Rentenantrag auszufüllen und an den entsprechenden Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
  • Partner vor Ort: In den meisten Regionen können Sie sich auch an das Versicherungsamt oder die Gemeinde wenden, wenn Sie Hilfe bei Ihrem Rentenantrag brauchen.

Neben der Möglichkeit, persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, stellt die Deutsche Rentenversicherung auch ein breites Angebot an kostenlosen Online-Broschüren zur Verfügung. Außerdem können Antragstellende ein kostenloses Servicetelefon oder verschiedene Online-Services nutzen.