Münster/Düsseldorf. NRW hat die vom OVG Münster aufgehobenen Beschränkungen im Handel wieder in Kraft gesetzt. Für einige Händler gelten nun strengere Regeln.

  • Chaos nach OVG-Urteil: Nachdem „Click & Meet“ am Vormittag landesweit gekippt wurde, überarbeitete die Landesregierung die Coronaschutzverordnung.
  • Nun gilt „Click & Meet“ für alle Geschäfte: Die Landesregierung will damit den vom OVG eingeforderten Gleichbehandlungsgrundsatz herstellen.
  • Für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartencenter bedeutet dies eine Verschärfung.

Verwirrung im Einzelhandel: Auch Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte dürfen ab sofort in Nordrhein-Westfalen nur noch mit Terminvereinbarung („Click & Meet“) öffnen und maximal einen Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ins Geschäft lassen. Das gab NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montagmittag im Rahmen einer „angepassten Coronaschutzverordnung“ bekannt.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht die Ungleichbehandlung der Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen gekippt. Auf Antrag eines Media-Marktes hatten die Richter entschieden, dass Öffnungsbeschränkungen außerhalb des Lebensmittel-Handels nicht ohne ersichtlichen Grund unterschiedlich gehandhabt werden dürfen.

Lebensmittelgeschäfte, Blumenläden und Gartenmärkte konnten seit 8. März eine Kundenzahl von einer Person pro 10 Quadrameter Verkaufsfläche beziehungsweise in größeren Märkten pro 20 Quadratmeter beachten. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte diese Segmente ausdrücklich als Waren „des täglichen Bedarfs“ privilegiert.

Landesregierung stellt Gleichbehandlung wenige Stunden nach Urteil wieder her

Elektronik- und Bekleidungsgeschäfte durften dagegen nur einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche und erst nach vorheriger Terminvergabe bedienen. Dies ist nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Deshalb entschieden die Richter zunächst: Ab sofort entfalle im gesamten Einzelhandel in NRW die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter. Auch die Pflicht für Kunden, einen Termin zu buchen, werde gekippt. Kurzzeitig herrschte Erleichterung bei den Händlern, denen nach ruinösem Lockdown auch die umständliche „Click & Meet“-Regelung keine ausreichenden Kundenströme bringt.

Nur wenige Stunden nach dem Richterspruch stellte die Landesregierung die Gleichbehandlung jedoch wieder her, indem Buchhandel, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte überraschend ebenfalls ihren Betrieb wieder einschränken mussten. Auch für sie gilt nun die 40-Quadratmeter-Begrenzung pro Kunde. „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen“, erklärte Gesundheitsminister Laumann.

Den leidgeprüften Handel haben die widersprüchlichen Signale dieses Montags offenbar erneut völlig kalt erwischt. SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty warf der Landesregierung „handwerkliche Fehler“ vor. Es sei versäumt worden, die Ungleichbehandlung verschiedener Einzelhandelsbereich in der Corona-Schutzverordnung juristisch sauber zu begründen.

Umfrage des Handelsverbands: Im Schnitt 30 Prozent Umsatzverlust

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Der Handelsverband (HDE) hatte in der vergangenen Woche das Ergebnis einer Umfrage unter rund 1000 Einzelhändlern veröffentlicht. Demnach hätten diese im Schnitt 30 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum Vorjahr verbucht. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth teilte dazu am vergangenen Montag mit: „Das Einkaufen mit Termin ist ein erster Schritt, aber keine dauerhafte Öffnungsstrategie.“

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Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kam wenige Stunden, bevor die Ministerpräsidentenkonferenz beginnt. Dort werden Bund und Länder wahrscheinlich eine Verlängerung des Lockdowns beschließen. Das geht aus der Beschlussvorlage hervor. Beginn der Konferenz ist um 14 Uhr, eine Einigung ist am Nachmittag oder Abend zu erwarten. Anschließend wird sich mutmaßlich, wie bei vorangegangenen Beratungen, auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet auf einer Pressekonferenz äußern.

Das Robert-Koch-Institut hatte am Montagmorgen am zweiten Tag in Folge eine NRW-weite Inzidenz höher als 100 gemeldet.