Karlsruhe. .
Das jetzige Gesetz zur Haltung von Legehennen verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Damit ist die wahrscheinlich Schluss mit der üblichen Käfighaltung.
Bundestag und Bundesrat müssen neu über die Haltung von Legehennen beraten. Mit einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss verwarf das Bundesverfassungsgericht die geltenden Vorschriften als verfassungswidrig. An der bis Ende März 2012 fälligen Neuregelung muss die Tierschutzkommission umfassend beteiligt werden. Damit stärkten die Verfassungsrichter den Tierschutz und kritisierten indirekt ein politisches Koppelgeschäft, mit dem der Bundesrat den Bundestag unter Druck gesetzt hatte. (2 BvF 1/07)
Schon 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige Hennenhaltungsverordnung für nichtig erklärt. Eine vom Bundestag geplante Neufassung vom Februar 2002 sah vor, die Käfighaltung komplett abzuschaffen; nur noch Boden- und Volierenhaltung sollten zulässig sein. Damit waren Landwirtschaftsverbände und am Ende der Bundesrat nicht einverstanden, weil die Regelungen über die Anforderungen der EU hinausgingen.
Tierschutzkommission nicht ausreichend gehört
2005 verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen Nichtumsetzung von Vorgaben der EU zur Schweinehaltung. Der hier nun dringend erforderlichen Neuregelung wollte der Bundesrat nur zustimmen, wenn gleichzeitig der Tierschutz für die Legehennen abgeschwächt und die Haltung in etwas größeren Käfigen zugelassen wird. Dem gab der Bundestag nach. Die Tierschutzkommission, ein beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedeltes wissenschaftliches Beratergremium, wurde erst nachträglich angehört.
Die Tierschutzkommission sei vor der Verabschiedung der Regeln nicht ergebnisoffen, sondern rein pro forma angehört worden, argumentierten die Richter. Damit sei das Gesetz aus formalen Grünen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn die Anhörung relevanter Gremien müsse rechtzeitig und ergebnisoffen geschehen. Nur dann könne der Gesetzgeber deren Meinungen in seinen Gesetzgebungsprozess und die dafür erforderlichen Abwägungen berücksichtigen. Die Tierschutzkommission kritisiert die derzeitigen Bestimmungen, die die Käfighaltung der Hennen in Kleingruppen vorsieht, als nicht artgerecht. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber daher auf die als artgerechter geltende Boden- oder Volierenhaltung zurückgreifen muss.
Bis April 2012 müsse der Gesetzgeber neue Regelungen verabschieden, heißt es in dem Beschluss. Bis dahin blieben die derzeitigen Bestimmungen anwendbar.