Brüssel. .

Die EU verlängert die Staatshilfen für Banken um ein Jahr bis Ende 2011. Gleichzeitig hat die EU-Kommission aber die Bedingungen für staatliche Unterstützung verschärft. Komplett ausgeschöpft wurden Staatsbehilfen bis dato nicht.

Milliarden für Banken: Infolge der weltweiten Finanzkrise genehmigte die EU-Kommission ihren Mitgliedsstaaten, die Bankenbranche von Oktober 2008 bis Oktober 2010 mit 4589 Milliarden Euro zu stützen. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Brüssel mit. In Deutschland half der Staat unter anderem der mittlerweile teilverstaatlichten Commerzbank mit einer Kapitalspritze von 18 Milliarden Euro. Die EU-Kommission verlängert die Sonderregelungen für die künftige Banken-Unterstützung, verschärft aber die Bedingungen.

Bisher wurden europaweit nicht alle genehmigten Staatsbeihilfen in Anspruch genommen. 2009 baten Finanzinstitute um Hilfen von 1100 Milliarden (2008: 957 Milliarden) Euro. Diese kaum vorstellbare Summe entspricht fast der Hälfte der jährlichen Wirtschaftsleistung Deutschlands – und fast einem Elftel des Bruttoinlandsprodukts aller 27 EU-Mitgliedsländer.

Finanzbranche hat Krise noch nicht überwunden

Steuerzahler können aber aufatmen: Der Großteil der Gelder floss nicht in bar - drei Viertel der Beihilfen waren staatliche Darlehen beziehungsweise Garantien. Steuerzahler müssen dafür nur aufkommen, wenn Banken diese Kredite nicht zurückzahlen.

Die Finanzbranche habe ihre Krise trotz des Wirtschaftsaufschwungs in Europa nicht überwunden, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Daher verlängert die EU ihre Sonderregelungen für Staatsbeihilfen bis 2011, verschärft aber die Bedingungen. Jede Bank, die nächstes Jahr um Staatshilfe bittet, muss einen Umbauplan vorlegen, den die EU-Kommission prüft.

„Nachdem nun seit zwei Jahren eine besondere Krisenregelung für staatliche Beihilfen gilt, müssen wir jetzt eine schrittweise Rückkehr zu einem normalen Marktgeschehen vorbereiten“, begründete Almunia die strengeren Anforderungen ab 2011. „Da aber immer noch ein gewisses Risiko einzelner Rückschläge besteht, muss das Auslaufen dieser Krisenvorschriften vorsichtig und vorausschauend angegangen werden.“

Störungen im Wirtschaftsleben beheben

Die EU-Kommission hatte die Sonderregelungen für die gebeutelte Finanzbranche um den Jahreswechsel 2008/2009 eingeführt. Die Behörde reagierte damit auf den Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers im September 2008. Diese Pleite hatte die Finanzmärkte weltweit geschockt.

Im Juli 2010 hat die EU-Kommission die Auflage für die Vergabe staatlicher Garantien in der Finanzbranche bereits schon einmal verschärft. Sie erhöhte die Gebühren. Seither wird auch die Wirtschaftlichkeit von Finanzinstituten stärker geprüft.

Ganz allgemein können Staaten laut der europäischen Gesetzgebung Beihilfen gewähren, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben zu beheben.