Berlin. .

Die Bundesregierung will die Wehrpflicht Mitte 2011 aussetzen – doch nach wie vor mustern und ziehen die Kreiswehrersatzämter junge Männer ein. Denn noch steht das Aus für den Pflichtdienst an der Waffe nicht im Gesetz.

Aus Sicht des Ministeriums ist die Sachlage klar: Wer vor dem 1. Juli 2011 einen Musterungsbescheid erhält, der kommt diesem auch ganz normal nach. Und wer am 1. Januar 2011 eingezogen wird, der muss seine sechs Monate Grundwehrdienst noch ableisten. Anders verhält es sich mit dem Einberufungstermin am 1. April 2011. „Dann kommt es darauf an, was in dem neuen Gesetz steht“, sagt ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Eine Übergangsregelung, wie sie bei der Änderung des Grundwehrdienstes von neun auf sechs Monate getroffen wurde, sei aber wahrscheinlich. Denjenigen, die bereits vor der Gesetzesänderung ihre Wehrpflicht angetreten haben, wird freigestellt, ob sie die vollen neun Monate ableisten oder auf sechs verkürzen.

Zeit überbrücken, bis die Aussetzung im Gesetz steht

Für junge Männer stehen die Chancen dennoch gut, dass der Dienst an der Waffe an ihnen vorübergeht. Vor allem dann, wenn sie aktiv dafür etwas tun.

„Momentan geht es vor allem darum, Zeit zu gewinnen“, sagt der Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft, Monty Schädel. Potenzielle Wehrdienstverweigerer müssten die Zeit überbrücken, bis die Aussetzung der Wehrpflicht im Gesetz steht.

Zunächst rät er jungen Männern, den Musterungsbescheid zu ignorieren. Frei nach dem Motto: Die Post kann auch mal einen Brief verlieren. Wenn das Kreiswehrersatzamt den Bescheid schließlich per Einschreiben schickt, könne der Betroffene einen anderen Termin zur Musterung beantragen. „Auch damit ist rasch wieder ein Monat gewonnen“, sagt Schädel.

Zeit schinden, wenn es an die Einberufung geht

Zeit schinden können junge Männer auch, wenn es an die Einberufung geht. Sie können sich – etwa für ein Auslandssemester – von der Bundeswehr freistellen lassen. Damit wären einige Monate gewonnen. Wenn die Bundeswehr hier nicht mitspielt, rät Schädel zum Rechtsweg. „Man kann auf Aussetzung der Einberufung klagen“, sagt der Geschäftsführer der Friedensgesellschaft. Dies begründet Schädel so: Da die Bundeswehr nicht alle jungen Männer einziehe, sei die Einscheidung willkürlich und damit ungerecht.

Ob die Gerichte der Klage stattgeben oder nicht, hält Schädel inzwischen für zweitrangig. Auch hier gilt wie bei allem anderen: Es kommt darauf an, Zeit herauszuholen – bis die Aussetzung der Wehrpflicht im Gesetz steht.