Düsseldorf. Der DGB in NRW fordert eine Anhebung des Schonvermögens auf mindestens 50.000 Euro. Angesichts des erwarteten Anstiegs der Arbeitslosigkeit würden Menschen, die ein Leben lang gespart haben, ansonsten „faktisch enteignet“.

Der DGB in Nordrhein-Westfalen fordert angesichts der Wirtschaftskrise eine Reform der Gesetzgebung zum Arbeitslosengeld II («Hartz IV»). In Übereinstimmung mit Landessozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) will DGB-Bezirksvorsitzender Guntram Schneider eine «spürbare Anhebung des sogenannten Schonvermögens» durchsetzen.

«Es ist ein Unding, wenn Langzeitarbeitslose, die unverschuldet aufgrund der Finanzkrise ihren Job verloren haben, lediglich 16.250 Euro an sogenanntem Schonvermögen behalten dürfen, um als Einzelperson Arbeitslosengeld II in Höhe von 351 Euro pro Monat plus Miete und Heizkosten an Transferleistungen in Anspruch nehmen zu können», sagte Schneider am Mittwoch in Düsseldorf.

„Faktische Enteignung“

Angesichts des erwarteten spürbaren Anstiegs der Arbeitslosigkeit würden Menschen, deren Lebensleistung unter anderem darin besteht, einige Zehntausend Euro für das Alter zurückgelegt zu haben, «faktisch enteignet». Diese Entwicklung, die bei der «Hartz IV»-Gesetzgebung noch nicht zu erwarten war, müsse verhindert werden.

Schneider forderte eine Anhebung des Schonvermögens auf mindestens 50.000 Euro. Der DGB NRW macht sich darüber hinaus für eine Anhebung der «Hartz IV»-Regelsätze auf mindestens über 400 Euro stark.

Laumann forderte ein Schonvermögen von bis zu 45.000 Euro für Empfänger von Arbeitslosengeld II. «Pro Lebensjahr müssen 700 Euro angerechnet werden», sagte Laumann der «Rheinischen Post». «Es ist verrückt, wenn wir Schutzschirme für Banken machen, damit die Sparbücher nicht entwertet werden, und zugleich einem Arbeiter, der seine Arbeit verliert, fast alles wegnehmen», so der Sozialminister. (ddp)

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