Magdeburg. .

Die Neuordnung der Rundfunkgebühren ist auf den Weg gebracht. Künftig soll eine Haushaltsabgabe die „Schnüffelei der GEZ an der Wohnungstür“ ablösen. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf die Neuordnung der Rundfunkgebühren geeinigt. Auf ihrer Jahrestagung in Magdeburg gaben sie am Donnerstag grünes Licht für den neuen Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung. Danach soll die Gebühr ab 2013 pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben werden. Damit müssten Haushalte künftig auch dann Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie gar keinen Fernseher und kein Radio haben. Der neue Beitrag soll nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen.

Für Betriebe ist demnach ein einfaches Modell für Betriebsstätten vorgesehen. Den Angaben zufolge fallen 90 Prozent der Betriebe in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel des Beitrages oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten zuvor gegen die Gebührenpläne der Länder protestiert, weil sie dadurch erhebliche Mehrbelastungen befürchteten.

GEZ muss Stellen abbauen

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), sprach am Donnerstag von einem mittelstandsfreundlichen Modell. Insgesamt liege damit „ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor“. Das Erhebungsverfahren werde vereinfacht und die „Schnüffelei“ der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) an der Wohnungstür höre auf. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) erklärte, die Ministerpräsidenten wollten den Rundfunkanstalten gegenüber auch ein deutliches Zeichen setzen. „In Zeiten, in denen öffentliche wie private Haushalte den Gürtel enger schnallen, sind auch die Rundfunkanstalten gefordert“, betonte er.

Beck und der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU), wollen am Freitag auf einer Pressekonferenz in Magdeburg weitere Details vorstellen.

GEZ verunsichert mit Daten-Überprüfung

Für uneingeschränkte Fernsehfreuden sind Bürger verpflichtet, Gebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu zahlen.
Für uneingeschränkte Fernsehfreuden sind Bürger verpflichtet, Gebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu zahlen. © imago stock&people
Auch Radiobesitzer sind verpflichtet, zu zahlen.
Auch Radiobesitzer sind verpflichtet, zu zahlen.
Dazu zählen auch Autoradios.
Dazu zählen auch Autoradios. © imago stock&people
Um auf fehlende Zahlungen aufmerksam zu machen, verschickt die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, Anmeldeformulare per Post.
Um auf fehlende Zahlungen aufmerksam zu machen, verschickt die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, Anmeldeformulare per Post.
Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bietet die Verbraucherschutzentrale auf www.beratungsstelle-rundfunkgebuehren.de.
Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bietet die Verbraucherschutzentrale auf www.beratungsstelle-rundfunkgebuehren.de. © imago stock&people
Ist der Fernseher oder das Radio auch nach Aufforderungen noch nicht angemeldet, klingeln GEZ-Mitarbeiter zur Kontrolle schon mal ohne Ankündigung an der Haustür. Verbraucher sind jedoch nicht verpflichtet, die Gebühren-Eintreiber in die Wohnung zu lassen.
Ist der Fernseher oder das Radio auch nach Aufforderungen noch nicht angemeldet, klingeln GEZ-Mitarbeiter zur Kontrolle schon mal ohne Ankündigung an der Haustür. Verbraucher sind jedoch nicht verpflichtet, die Gebühren-Eintreiber in die Wohnung zu lassen. © imago stock&people
In Ausnahmefällen kann man sich von der Gebührenpflicht befreien lassen: Asylbewerber, Hartz-IV-Empfänger oder Auszubildende müssen nicht zahlen.
In Ausnahmefällen kann man sich von der Gebührenpflicht befreien lassen: Asylbewerber, Hartz-IV-Empfänger oder Auszubildende müssen nicht zahlen.
Mittlerweile müssen die Gebühren auch für internetfähige Handys gezahlt werden.
Mittlerweile müssen die Gebühren auch für internetfähige Handys gezahlt werden. © imago stock&people
Auch Computer sind gebührenpflichtig.
Auch Computer sind gebührenpflichtig.
Eventuelle Ausnahmen gibt's für Schüler...
Eventuelle Ausnahmen gibt's für Schüler... © imago stock&people
... Auszubildende und Studenten: Bei ihnen hängt die Rundfunkgebührenpflicht davon ab, ob sie noch im elterlichen Haushalt leben oder einen eigenen Haushalt führen. Als weitere Bedingung kommt hinzu, dass sie Bafög oder ähnliche Sozialleistungen beziehen.
... Auszubildende und Studenten: Bei ihnen hängt die Rundfunkgebührenpflicht davon ab, ob sie noch im elterlichen Haushalt leben oder einen eigenen Haushalt führen. Als weitere Bedingung kommt hinzu, dass sie Bafög oder ähnliche Sozialleistungen beziehen. © imago stock&people
Senioren, die Pflegezulagen bekommen oder einen Behinderungsgrad von 80 Prozent haben, können gebührenfrei Fernsehen schauen.
Senioren, die Pflegezulagen bekommen oder einen Behinderungsgrad von 80 Prozent haben, können gebührenfrei Fernsehen schauen.
Wenn Verbraucher sich beschweren wollen, sollten sie sich immer zunächst an den WDR oder die GEZ wenden. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, sollten sie Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen.
Wenn Verbraucher sich beschweren wollen, sollten sie sich immer zunächst an den WDR oder die GEZ wenden. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, sollten sie Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen. © imago stock&people
Die Verbraucherzentrale-NRW hat eine eigene Abteilung, die rund ums Thema Rundfunkgebühren berät.
Die Verbraucherzentrale-NRW hat eine eigene Abteilung, die rund ums Thema Rundfunkgebühren berät. © imago stock&people
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Die Länder hatten sich bereits im Juni auf die Eckpunkte für das neue Finanzierungsmodell geeinigt. Laut Böhmer soll der Entwurf des Staatsvertrags nun den Landesparlamenten zur Information vorgelegt werden und am 15. Dezember unterzeichnet werden. Im Zuge der Einführung der neuen Haushaltsabgabe kommt auch auf die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ein erheblicher Stellenabbau zu. (afp)