Berlin. .
Das Versenden von vertraulichen Nachrichten über das Internet soll sicherer werden. Den Gesetzentwurf dazu, der einen Rechtsrahmen für sogenannte De-Mail-Dienste vorgibt, hat das Kabinett beschlossen.
Das Versenden von vertraulichen Nachrichten über das Internet soll sicherer werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der einen Rechtsrahmen für sogenannte De-Mail-Dienste vorgibt.
Nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) werden heute nur fünf Prozent aller E-Mails verschlüsselt gesendet. Bei 95 Prozent könnten die Absender und Empfänger nicht sicher sein, ob ihre elektronische Post nicht abgefangen, mitgelesen oder in ihrem Inhalt verändert wird. Ab 2011 sollen nun per De-Mail Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und sicher über das Internet versendet werden können. Dazu soll es Sicherheitsfunktionen geben wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner sowie Versand- und Eingangshinweise.
Betrieben wird De-Mail von staatlich zugelassenen, zumeist privaten Anbietern. Die De-Mail-Provider müssen strenge Auflagen erfüllen und sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „akkreditieren“. Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen können bei einem zugelassenen De-Mail-Provider dann ein Postfach eröffnen. Hierfür wird eine sichere Identifizierung, etwa durch Vorlage eines Personalausweises, erforderlich sein. (dapd)