Düsseldorf. NRW-Integrationsminister Armin Laschet (CDU) fordert eine härte Bestrafung für Eltern, die ihre Kinder zwangsweise verheiraten. Bundestag soll "Zwangsheirat" im Gesetz zur eigenständigen Straftat erklären.
Wer Mädchen zur Heirat zwingt, soll nach dem Willen von NRW-Integrationsminister Armin Laschet (CDU) künftig stärker bestraft werden. „Zwangsheirat muss ein eigener Straftatbestand werden, damit wir das Bewusstsein dafür schärfen, dass wir es mit einem schweren Delikt zu tun haben", sagte Laschet der WAZ.
Bisher sei die Zwangsheirat nur als ein besonders schwerer Fall von Nötigung mit einem Strafmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren im Gesetz geregelt. „Wir brauchen hier klare Formulierungen und keine versteckten juristischen Konstrukte, damit die betroffenen Frauen ihren Eltern deutlich zeigen können: Was ihr macht, ist in Deutschland verboten, damit kommt man sogar ins Gefängnis."
Laschet pocht darauf, dass endlich ein Anfang 2006 vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf der Bundesländer im Bundestag behandelt wird - mit einem eigenen Straftatbestand Zwangsheirat und einem höheren Strafrahmen von bis zu 10 Jahren. „Doch die SPD verhindert, dass das Thema überhaupt im Bundestag beraten wird, weil die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das nicht will.”
Tatsächlich argumentiert das Bundesjustizministerium, dass der Nötigungsparagraph ausreiche und eine Verschärfung den Betroffenen nicht weiterhelfe. „Die Opfer müssen vielmehr ermutigt werden, überhaupt Anzeige zu erstatten - sie benötigen Ansprechpartner, zugängliche Beratungshilfen und sichere Unterschlupf-Möglichkeiten”, sagte ein Ministeriums-Sprecher.
Laschet hält beides für erforderlich: Mehr Hilfen für die Betroffenen, aber auch mehr Klarheit im Gesetz. „Es besteht zwar eine hohe Dunkelziffer, doch das Problem Zwangsheirat ist akut: Schließlich sind bei der Online-Beratung des Landes zum Schutz vor Zwangsverheirat im ersten Jahr über 200 Fälle betreut worden.” Nicht nur junge Frauen suchen Hilfe, betroffen sind auch Söhne, denen die Eltern eine Frau aussuchen.
Die juristische Verschärfung sei schon allein deshalb erforderlich, damit auch im Ausland geschlossene Zwangsehen in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können. Dieses „Weltrechtsprinzip” soll nach dem Willen des Bundesrates für Zwangsehen ins Strafgesetzbuch geschrieben werden.
Über die Strafverschärfung hinaus muss nach Ansicht von Laschet auch das Aufenthaltsrecht von Zwangsverheirateten geändert werden. Derzeit können Frauen erst nach zwei Jahren Ehe einen eigenständigen ehe-unabhängigen Aufenthaltsstatus erhalten. Der CDU-Politiker hält die Einstufung von Zwangsheiratsopfern als besondere Härtefalle für erforderlich; die Zweijahresfrist dürfe bei ihnen nicht gelten.
Zudem sei es falsch, dass heute Mädchen aus Deutschland, die in der Türkei zwangsverheiratet würden, bereits nach sechs Monaten im Ausland ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verlören.