Washington. Im Kampf gegen seine Ausweisung aus den USA nach Deutschland hat der frühere KZ-Aufseher John Demjanjuk vor Gericht erneut eine Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht wies seinen Antrag ab, das Ausweisungsverfahren zu stoppen, und machte damit den Weg für eine Überstellung frei.

Der Weg für eine Abschiebung des mutmaßlichen Nazi-Verbrechers John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland ist wieder frei. Ein Berufungsgericht im US-Staat Ohio verweigerten dem 89-Jährigen am Freitag einen Aufschub der Auslieferung. Der mutmaßliche frühere KZ-Aufseher soll in München vor Gericht gestellt werden. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen im Konzentrationslager Sobibor in Polen vorgeworfen. Seine Familie zeigte sich entschlossen, die Gerichtsentscheidung anzufechten.

Wann Demjanjuk ausgeliefert werden könnte, war zunächst nicht klar. Das Gericht in Cincinnati hatte seine Abschiebung bereits am 14. April einmal in letzter Minute gestoppt, nachdem die Familie des 89-Jährigen wegen dessen Gesundheitszustand Einspruch eingelegt hatte. Das Berufungsgericht erklärte nun jedoch, Demjanjuk werde während des Transports nach Deutschland ausreichend medizinisch versorgt werde. Die Regierung hatte bei dem dem Gericht Videos einer Überwachungskamera eingereicht, auf denen zu sehen war, wie Demjanjuk am 6. April ohne Gehhilfe eine Arztpraxis aufsuchte.

Nach Angaben von John Demjanjuk junior reichte der deutsche Anwalt Ulrich Busch am Donnerstag Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Deutschland solle den Antrag auf Überstellung des Klägers aus den USA zurücknehmen, heißt es in dem Schreiben, das der AP vorliegt. Laut Demjanjuk junior wurde es am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem Einzelfall

Bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord droht Demjanjuk eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem einzelnen Fall. Wegen einer Verwechslung mit einem als «Iwan der Schreckliche» berüchtigten KZ-Aufseher in Treblinka hatte er in Israel bis 1993 sechs Jahre lang in der Todeszelle gesessen. Einem Dienstausweis und Zeugenaussagen zufolge soll Demjanjuk tatsächlich in Sobibor gewesen sein. Er behauptet dagegen, er sei nur Kriegsgefangener gewesen.

Demjanjuk kam 1952 in die USA und erhielt 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft. Sie wurde ihm inzwischen aberkannt. Demjanjuk befindet sich derzeit wieder in seinem Haus in einem Vorort von Cleveland. (ap/afp)

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