Münster. Das NRW-Oberverwaltungsgericht trifft eine grundlegende Entscheidung zur AfD. Es geht um die Bewertung durch den Verfassungsschutz.
Am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) beginnt am Dienstagmorgen eine Berufungsverhandlung im Streit über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Das Bundesamt (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die
. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte im Jahr 2022 diese Sicht. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Gegen das Urteil aus Köln hat die Partei Berufung eingelegt. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter klären jetzt in einer mündlichen Verhandlung, ob die Einschätzung des BfV rechtens ist.
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Dass die beiden Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla bei der Verhandlung erscheinen, wird nicht erwartet. Aus dem Bundesvorstand soll der frühere Bundestagsabgeordnete Roman Reusch kommen. Das Gericht hat für Mittwoch (13.3.) einen zweiten Termin für die Verhandlung angesetzt. Ob es am ersten oder zweiten Tag ein Urteil geben wird, ist offen.
Großer Andrang - Gericht weicht auf Eingangshalle aus
Ausgewichen ist das OVG wegen der großen Zahl an Prozessbeteiligten und rund 100 angemeldeten Journalisten auf die Eingangshalle des Gerichts. Das Gericht selber führt alle Akten mit 15.000 Seiten digital. Die Verwaltungsakten des Bundesamtes für Verfassungsschutz werden von 275 Aktenordnern gehalten und am OVG in einem abgetrennten Raum gelagert. Zur mündlichen Verhandlung werden die Beteiligten jeweils ihre eigenen Kopien mitbringen.
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Dass sich die AfD gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts juristisch zur Wehr setzt, hat keine aufschiebende Wirkung, was die Beobachtung der Partei angeht. Das heißt, dass der Verfassungsschutz in den vergangenen Monaten bereits nachrichtendienstliche Mittel wie Observation und Anzapfen von Informanten (sogenannte V-Leute) verwenden durfte, um herauszufinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet oder nicht.
Das Gericht in Münster entscheidet als letzte Tatsacheninstanz
In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht in Köln ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gesehen. Das galt auch für den Fall der JA. In dem Konflikt zwischen der AfD und dem Bundesamt ist das Oberverwaltungsgericht die letzte Tatsacheninstanz. Das bedeutet: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als mögliche nächste und letzte Instanz nimmt nur noch eine reine Rechtskontrolle vor. Die Aufklärung des Sachverhalts durch ein Gericht sowie Beweisanträge durch die AfD oder das Bundesamt sind nur bis zum OVG möglich.
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