Düsseldorf. Seit dieser Woche müssen Polizisten in NRW auf Streife immer eine Bodycam tragen. Auch für besondere Konfrontationen gibt es neue Vorgaben.

Seit dieser Woche gilt eine Tragepflicht für sogenannte Bodycams bei der NRW-Polizei. Ein entsprechender Erlass wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur an alle Polizeibehörden versandt. Die Tragepflicht ist eine Konsequenz aus den tödlichen Polizei-Schüssen auf einen 16 Jahre alten Flüchtling in Dortmund.

NRW: Zivilpolizisten sind von der Regel ausgenommen

Eine Einschaltpflicht gibt es aus rechtlichen Gründen jedoch nicht. Bislang waren die Beamten nicht gezwungen, überhaupt eine Kamera an der Uniform zu tragen. In der neu gefassten „Mitführ-/Tragepflicht“ von „Führungs- und Einsatzmitteln im Außendienst“ wird die Bodycam nun neben Schutzweste, Pistole oder auch Handschellen genannt. Zivilpolizisten müssen die Kamera nicht tragen.

Im internen Begleitschreiben zu der neuen Bodycam-Anweisung wird betont, dass die Kamera an der Uniform bereits in einem „frühen Gefahrenstadium“ aktiviert werden sollte: „Die Bodycam ist demnach einzuschalten, wenn dadurch zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt von einer deeskalierenden Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber ausgegangen werden kann.“Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Tragepflicht vor mehreren Wochen zusammen mit weiteren Maßnahmen angekündigt, die man nach den Schüssen in Dortmund umsetzen wolle. Dazu gehören nun auch Änderungen in der „Vorschrift für den Wachdienst“, quasi der Fibel für Streifenpolizisten.

Neue Vorgaben für Umgang mit psychisch Auffälligen und Menschen, die kaum Deutsch sprechen

In der neuen Version - gültig ab dem 1. Mai - gibt es neue Absätze zum Umgang mit Menschen, die wenig oder kaum Deutsch können oder psychische Auffälligkeiten zeigen. Im Fall Dortmund hatte es Probleme bei der Kommunikation mit dem jungen Flüchtling aus dem Senegal gegeben. Der Einsatz lief zunächst als angedrohter Suizid.

In der neuen Dienstvorschrift („PDV 350“) heißt es nun unter anderem: „Im Umgang mit fremdsprachigen Personen sind dabei auch die Möglichkeiten einer Übersetzung durch entsprechend kundige Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Dolmetscherinnen/Dolmetscher oder Dritte sowie mittels Technik einzubeziehen.“Mit Bezug auf „Menschen in psychischen Ausnahmesituationen“ heißt es: Solche Situationen seien unberechenbar und besonders gefährlich. So könnten beispielsweise „vermeintlich ruhige und statische Situationen schlagartig in aggressives Verhalten und dynamische Situationen umschlagen“. Daher solle man als erster Polizist vor Ort die Lage am besten „statisch“ halten, deeskalieren und gegebenenfalls ein Spezialeinsatzkommando (SEK) zu Hilfe rufen.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte die von Reul angekündigten Maßnahmen bereits begrüßt. Mit Bezug auf die Tragepflicht für Bodycams sagte GdP-NRW-Chef Michael Mertens, dass der Entschluss „nachvollziehbar“ sei. Nun müsse aber zwingend das Einsatztraining angepasst werden: „Denn nur wer dafür trainiert ist, wird die Bodycam in Stresssituationen auch einschalten“, so Mertens. dpa