Berlin. Das Klimaschutzgesetz ist ungerecht gegenüber zukünftigen Generationen, entscheidet Karlsruhe. Die Regierung muss jetzt nachbessern.
Es ist ein Triumph für Klimaschützer und eine peinliche Niederlage für die Bundesregierung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung mehreren Beschwerden gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung teilweise recht gegeben und zwingt die Bundesregierung zum Nachbessern.
Wer hat geklagt?
Junge Leute, aus Deutschland, aber auch aus Nepal und Bangladesch. Insgesamt gab es vier Verfassungsbeschwerden aus den letzten drei Jahren, die der Bundesregierung vorwarfen, nicht genug gegen die Erderhitzung zu tun.
Untern den Klägern und Klägerinnen waren unter anderem die Kinder der Familie Backsen aus Pellworm. Die Familie hatte schon 2019, damals mit der Mutter als Klägerin, versucht, die Bundesregierung juristisch zu mehr Klimaschutz zu zwingen, war aber damals vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert.
Unterstützt wurden die Klagen auch von Umweltorganisationen und von „Fridays for Future-Aktivistin“Luisa Neubauer. Die Entscheidung sei „riesig“, schrieb Neubauer auf Twitter. „Klimaschutz ist nicht nice-to-have, Klimaschutz ist unser Grundrecht.“
Was hat Karlsruhe entschieden?
Die Kläger und Klägerinnen hatten argumentiert, dass der Staat mit den aus ihrer Sicht zu niedrigen Klimazielen seine Schutzpflichten gegenüber ihnen als Bürger verletzt. Dem schloss sich das Gericht nicht an.
Stattdessen sieht der Erste Senat die Freiheitsrechte der jungen Klägerinnen und Kläger beschränkt. Die Argumentation: Weil die angestrebten Reduzierungen von Emissionen bis 2030 zu niedrig sind, wird Deutschland den Großteil seiner Emissionen nach 2030 einsparen müssen. Diese Minderungen müssten dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden, schreibt das Gericht in einer Mitteilung. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.“
Es ist also nach Lesart des Gerichts eine Frage der Generationengerechtigkeit. Es dürfe nicht einer Generation erlaubt sein, den Großteil des restlichen „CO2-Budgets“ zu verbrauchen, wenn die nachfolgenden Generationen dann umfassende Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten.
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Was heißt das jetzt für Klimaschutz in Deutschland?
Die Bundesregierung wird nachbessern müssen. Konkret fordert das Gericht die Festlegung von detaillierten Klimazielen über das Jahr 2030 hinaus. Bislang stehen im Klimaschutzgesetz jährliche Reduktionsziele bis 2030, spätere Ziele sollte die Bundesregierungen 2025 per Verordnung regeln. Das sei aber zu spät, kritisiert das Gericht.