Berlin. Kosmetiker und weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe durften wieder öffnen - im Falle einer “Notbremse“ wäre damit aber Schluss.
- Kosmetik-, Nagel und Fußpflegestudios durften unter Hygieneaufnahmen im März wieder öffnen
- Beim Corona-Gipfel wurde der Lockdown bis 18. April verlängert und die "Notbremse"-Regelung durchgesetzt
- Was sich nun für körpernahe Dienstleistungsbetriebe ändert
Friseure haben bereits wieder geöffnet und wurden von der "Notbremse"-Regelung verschont. Auch Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartencenter und Baumärkte können bei Einhaltung von Hygieneauflagen bundesweit offen bleiben - wenn auch teilweise nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder beim Corona-Gipfel vereinbart. Doch was ist mit Kosmetikern, Nagelstudios und Fußpflegerinnen? Hier geht es schließlich nicht nur um Schönheit, sondern auch um Gesundheit.
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Corona-Beschluss: Müssen körpernahe Dienstleister wieder schließen?
Nach dem letzten Corona-Beschluss durften "körpernahe Dienstleistungsbetriebe" unter Bedingungen wieder öffnen. "Wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen - wie bei Kosmetik oder Rasur - nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist", hieß es zuletzt.
Im aktuellen Bund-Länder-Beschluss ist von Friseurinnen, Kosmetikern, Nagestudios und Co. allerdings nichts zu lesen. Über die Ostertage, also vom 1. bis zum 5. April, müssen Friseure und andere körpernahe Dienstleister zwar schließen - ob Salons auch langfristig wieder schließen müssen, hängt aber wohl davon ab, wie schnell Deutschland das Infektionsgeschehen mit der Mutante B.1.1.7 unter Kontrolle bringt.
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"Notbremse": Entscheidungen über körpernahe Dienstleistungsbetriebe fallen regional
Hier kommt die "Notbremse"-Regelung ins Spiel, die anhand von regionalen Entwicklungen umgesetzt wird. Das bedeutet: Bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sollen die Öffnungsschritte zurückgenommen werden. Demnach können körpernahe Dienstleistungen beim Kosmetiker oder im Nagelstudio regional wieder untersagt werden.
Von der Notbremse wären Friseurgeschäfte allerdings nicht betroffen – sie konnten schon vor dem 7. März arbeiten.
In Karlsruhe wurde das Greifen der Notbremse bereits ab Dienstag verkündet und auch im Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Heilbronn wird die Regelung umgesetzt. Hier müssen Kosmetiksalons, Nagelstudios, Massagestudios, Sonnenstudios und Tattoostudios spätestens ab Mittwoch 0 Uhr wieder schließen.
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Die Podologen hatten bereits eine Sonderstellung: Hier war die Behandlung auch während des Lockdowns erlaubt, sofern sie medizinisch notwendig ist.
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