Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung reagiert auf den Trend zu sogenannten Glühweinwanderungen. Zum Verzehrverbot in und um Stände gilt nun ein Bußgeld.

Glühwein und Weihnachten? Gehören für viele zusammen. Auch Corona ändert daran nichts. In Städten wie Essen, Mülheim, Düsseldorfer oder Köln haben findige Gastronomen sogenannte Glühwein-Wanderungen erfunden. Doch mancherorts wird von Gedränge an den Ständen berichtet - was die Coronaschutzmaßnahmen aushebelt. Das Land NRW reagiert jetzt mit einem neuen Bußgeld.

Der Außer-Haus-Verkauf von Glühwein bleibt in NRW weiterhin bis auf weiteres grundsätzlich erlaubt. Doch für Glühwein-Konsumenten kann ein Verstoß gegen die geltenden Regeln für Verkaufsstände ab sofort teuer werden: 100 Euro Bußgeld können fällig werden, gültig ab diesem Mittwoch, 9. Dezember.

50-Meter-Regel um Verkaufsstände jetzt auch im Bußgeld-Katalog

„Wir haben den Bußgeldkatalog erweitert“, bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage. Für Imbiss- oder Glühweinstände galt seit Ende des Lockdowns im Frühjahr die Auflage, dass Speisen und Getränke erst im Abstand von mindestens 50 Metern von der Verkaufsstelle verzehrt werden dürfen. Ein Bußgeld war für Verstöße allerdings bis dato nicht festgelegt.

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Ein öffentlicher Alkoholausschank müsste verboten werden, forderte am Mittwoch der SPD-Bundestagsabgeordnete und Epidemiologe Karl Lauterbach. Diese Glühwein-Wanderungen seien „Weihnachtsmärkte durch die Hintertür“, kritisierte er auf Twitter (externer Link). In der aktuellen Coronaschutzverordnung in NRW, die das Land am Mittwoch veröffentlichte, aber bleibt es bei der bisherigen zeitlichen Einschränkung: zwischen 23 und 6 Uhr ist der Verkauf von Alkohol in NRW verboten.

Köln schränkt Glühwein-Verkauf ein - Dehoga kündigt Klage an

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Die Stadt Köln schränkt den Glühwein-Verkauf im Stadtgebiet unterdessen ab diesem Donnerstag, 10. Dezember, darüber hinaus ein: „Der Verkauf und die Abgabe warmer oder heißer alkoholhaltiger Getränke wie Glühwein, Punsch, Tee mit Rum und so weiter ist im ganzen Stadtgebiet, montags bis donnerstags ab 16 Uhr und freitags bis sonntags ab 15 Uhr, jeweils bis 6 Uhr des Folgetags, verboten“, gab die Stadt am Mittwoch bekannt (externer Link).

Die Stadt Essen reagiert ebenfalls auf den Gastronomie-Trend mit den Glühweinwanderungen. Die Stadtverwaltung erklärt, dem Ordnungsdienst sei „die Aktion aufgefallen“. Beim Start am vergangenen Freitag habe es einige Verstöße gegen die Abstandsregeln gegeben. Am Samstag darauf habe es aber „eine erhebliche Verbesserung gegeben“. Die Glühweinwanderung behalte man im Blick.

+++ UPDATE, 11. Dezember: Der Gaststättenverband Dehoga kündigte an, die Einschränkungen beim Glüchweinverkauf in Köln gerichtlich prüfen zu lassen. Noch an diesem Freitag soll Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden. Der Dehoga kritisiert, die Verkaufseinschränkungen bei den Kölner Glühweinwanderungen seien unverhältnismäßig und auch „diskriminierend und grenzt an Schikane“ (externer Link). (dae)