Düsseldorf. NRW führt in Corona-Hotspots eine Sperrstunde ein. Zudem hält das Land an den strengen Kontaktbeschränkungen fest. Die Regeln im Überblick:
Nordrhein-Westfalen will in der Corona-Pandemie an seinen strengen Kontakt-Beschränkungen festhalten. Abweichend von gemäßigteren Empfehlungen der jüngsten Bund-Länder-Konferenz soll in NRW eine strenge Corona-Regeln gelten: Weiterhin sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen - unabhängig von der Infektionslage.
Am Freitag hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die weiteren Corona-Regeln für NRW vorgestellt. Die betreffende Verordnung ist laut Laschet heute Nachmittag erlassen worden. "Wir stehen heute an einem Punkt, an dem es darauf ankommt, dass wir die Kontrolle über den Verlauf der Pandemie behalten", sagte Laschet in Düsseldorf.
Diese Corona-Regeln gelten nun in NRW:
Ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern:
- Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern sind unzulässig.
- Feste mit herausragenden Anlass, wie zum Beispiel Hochzeiten, sind auf maximal 25 Personen beschränkt.
- Die Maskenpflicht gilt bei Veranstaltungen auch auf dem Sitz- oder Stehplatz.
- Zudem gilt die Maskenpflicht in streng frequentierten Außenbereichen, wie zum Beispiel in Fußgängerzonen.
- Kommunen können weitere Schutzmaßnahmen beschließen, wie zum Beispiel eine Sperrstunde.
Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern:
- Ab 23 Uhr bis 6 Uhr gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde.
- Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in dieser Zeit untersagt.
- Feste aus herausragendem Anlass sind auf zehn Personen beschränkt.
- Veranstaltungen sind - innen und außen - auf maximal 100 Personen beschränkt. Veranstaltungen sind allerdings bis zu maximal 250 Personen möglich, wenn die zuständige Gesundheitsbehörde ein vorgelegtes Hygienekonzept akzeptiert.
- Zudem dürfen nur noch 5 Personen oder maximal zwei Hausstände in der Öffentlichkeit zusammenkommen.
Ab einer Inzidenz von über 50 nach 10 Tagen:
- Kommunen schreiben weitere, zusätzliche Schutzmaßnahmen vor
"Die jüngsten Entwicklungen sind besorgniserregend", erklärte Laschet. "Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass das Virus ungefährlicher ist als vor einigen Monaten. Jetzt braucht es Vorsicht, Solidarität und Klarheit."
Die Bund-Länder-Einigung vom vergangenen Mittwoch sieht eine Kontaktbeschränkung auf zehn Personen erst vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen in einer Kommunen pro 100.000 Einwohner auf 50 oder mehr innerhalb von sieben Tagen steigt. In NRW dürfen sich bei Erreichen dieser Warnstufe schon seit vergangenem Montag nur noch fünf Personen im öffentlichen Raum treffen.
Corona-Regeln in NRW: Virus breitet sich schnell uns stark aus
Das Virus breite sich schnell und stark aus - insbesondere dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenlebten, warnte Laschet. „Das Ziel muss sein, dass wir Kontakte wieder deutlich reduzieren.“ Am Nachmittag wollte der Ministerpräsident neue Beschlüsse des Landeskabinetts zum Corona-Krisenmanagement vorstellen.
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Nach Angaben des Landeszentrums für Gesundheit wurden am Freitag in NRW im Vergleich zum Vortag 2154 mehr Infizierte gemeldet. Aktuell seien damit 14 400 Menschen in NRW nachweislich infiziert. Auch Bielefeld und Bonn reihten sich inzwischen in die wachsende Kette der Städte und Kreise in NRW ein, die die 50er-Warnstufe überschritten haben.
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Seit Beginn der Pandemie im März hat das Robert Koch-Institut in NRW schon über 86.000 von bundesweit rund 349.000 bestätigten Infektionen registriert. Die weitaus meisten Patienten gelten als genesen. Neben zahlreichen Großstädten im Rheinland und in Westfalen gilt inzwischen fast das gesamte Ruhrgebiet als Risikogebiet.
Die Bund-Länder-Einigung vom vergangenen Mittwoch sieht eine Beschränkung auf zehn Personen erst vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen in einer Region pro 100.000 Einwohner auf 50 oder mehr innerhalb von sieben Tagen steigt. (mit dpa)
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