Düsseldorf. In NRW gelten bald wieder schärfere Regeln für Feiern: Große Privatpartys außerhalb der eigenen Wohnung müssen angemeldet werden.

Unter dem Eindruck des Corona-Ausbruchs in Hamm, der von einer großen Hochzeitsfeier ausging, sowie steigender Fallzahlen auch in anderen Städten will die Landesregierung die Corona-Schutzverordnung überarbeiten. Die Pläne sehen vor, dass ab dem 1. Oktober Privatfeiern ab 50 Gästen landesweit zwei Wochen vorher beim jeweiligen Ordnungsamt angemeldet werden müssen.

Bei der Anmeldung soll klar zu erkennen sein, wer die Feier veranstaltet und wer auf der Gästeliste steht. Es geht um „private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum“, zum Beispiel Hochzeiten, Taufen und Jubiläen.

Laumann will große Feiern in NRW nicht komplett verbieten

„Ich möchte nicht, dass wir im schlimmsten Fall vor der Entscheidung stehen, große Feiern gänzlich zu verbieten“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag zur geplanten Anmeldepflicht. „Stattdessen möchte ich sicherstellen, dass die bestehenden Regeln der Coronaschutzverordnung auch eingehalten werden.“ Die neuen Regelungen für größere Feiern im öffentlichen Raum schafften hierzu für die Ordnungsämter eine verlässliche Grundlage.

Der Koalitionspartner FDP kritisierte den Gesundheitsminister allerdings scharf für seinen Vorstoß und nannte ihn unverhältnismäßig. „Die Anmeldung von privaten Feiern führt zu weiterer Bürokratie, ohne effektiv für mehr Schutz zu sorgen. Ich halte diesen Schritt für falsch“, sagte Henning Höne, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Landtag.

Party-Regeln NRW: CDU-Gesundheitsminister und FDP streiten

Kommunalen Ordnungsbehörden sollten dort eingesetzt werden, wo die größte Gefahr drohe. „Ich habe Zweifel, ob ein 70. Geburtstag oder eine Taufe da die richtigen Ziele darstellen“, sagte Höne. Stichprobenartige Kontrollen in Gaststätten und Veranstaltungslokalitäten seien bereits möglich.

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Der Verstoß in Hamm gegen die Corona-Schutzverordnung dürfe nicht dazu führen, dass alle NRW-Bürger „in Mithaftung genommen werden“ und der Corona-Alltag in NRW komplizierter werde. Die Corona-Schutzverordnung müsse leicht verständlich und für die Bürger nachvollziehbar sein, warnt die FDP.

Die Stadt Hamm war in dieser Woche vorgeprescht, weil nach einer Großhochzeit die Corona-Fallzahlen dramatisch gestiegen waren. Private Feiern mit „geselligem Charakter“, zum Beispiel runde Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen, sind dort schon ab 25 Personen anzeigepflichtig. Feiern mit 50 bis 150 Gästen müssen von der Stadt Hamm genehmigt werden. Außerdem dürfen sich dort nur noch höchstens fünf Personen oder Personen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Zur Eindämmung der Corona-Welle in Hamm hat die Stadt schon drei private Feiern untersagt. Es handele sich um zwei Junggesellinnenabschiede und eine Verlobungsfeier, sagte Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (CDU) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Demnach lagen bis Donnerstagmittag bereits mehr als 70 Anträge und Anzeigen vor.

Landesweite Party-Regeln nicht so streng wie in Hamm

Landesweit werden ab Oktober nicht ganz so strenge Regeln gelten wie in Hamm. Die neue Meldepflicht gilt erst ab 50 Gästen, die Obergrenze von 150 Gästen bei Feiern im öffentlichen Raum bleibe vorerst bestehen, erklärte das Gesundheitsministerium. Die Pflicht zum Vorlegen einer Gästeliste soll den Behörden einen besseren Überblick ermöglichen und die Kontrolle erleichtern.

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Nicht betroffen sind Privatfeiern in der eigenen Wohnung. Hier gelte in NRW „der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre“, versicherte das Gesundheitsministerium am Donnerstag. NRW habe sich von Beginn der Krise an dafür entschieden, „in diesen Bereich nicht durch Verbote und vor allem die dann erforderlichen behördlichen Kontrollen hineinzuregieren, sondern auf die gelebte Eigenverantwortung der Menschen zu vertrauen.“

Appell an alle Feiernden: „Handeln Sie umsichtig!“

Das Gesundheitsministerium richtet aber einen dringenden Appell an die Feiernden: „Handeln Sie umsichtig und setzen Sie sich oder Ihre Gäste keinem unnötigen Infektionsrisiko aus, zum Beispiel durch überfüllte und nicht durchlüftete Räume.“ (mit dpa)