Berlin. Bei Anti-Corona-Protesten sind stets diverse rechtsextreme Fahnen zu sehen, jetzt reagiert die Politik. Aber was bedeuten die Flaggen?

Ende August gingen schockierende Bilder von gehissten Reichsflaggen vor dem Deutschen Bundestag um die Welt. Doch was bedeuten die einzelnen Fahnen und Symbole, die Rechtsextreme auf den Anti-Corona-Demos tragen? Was ist in Deutschland erlaubt und was nicht?

Ganz klar vom deutschen Gesetzgeber verboten sind bekanntlich alle Flaggen und Symbole, die mit dem Dritten Reich in Verbindung stehen. Hierzu gehören neben dem Hakenkreuz als Fahne und als Symbol etwa SS- und SA-Abzeichen, der Hitlergruß und Parolen wie „Sieg Heil!“ oder „Blut und Ehre“.

Verfassungsfeindliche Embleme – es drohen drei Jahre Haft

Das Tragen dieser verfassungsfeindlichen Embleme kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dies gilt auch für leicht abgeänderte Hakenkreuze oder Grußformeln – und für die Erkennungszeichen in Deutschland verbotener Gruppen und Organisationen wie etwa der „Wehrsportgruppe Hoffmann“.

Im Gegensatz dazu sind die Flaggen und Symbole des Deutschen Kaiserreichs bislang grundsätzlich erlaubt. Und das, obwohl diese bereits seit der Weimarer Republik als Ausdruck des vergangenen Regimes von rechtsextremen Gruppen verwendet werden. Seit 1945 dienen sie folgerichtig auch als „Ausweich“-Flaggen im bundesdeutschen, rechtsradikalen Spektrum.

Doch inzwischen haben Bremen und Bayern angekündigt, das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit unter Strafe zu stellen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will das Thema bei der Innenministerkonferenz im Dezember auf die Tagesordnung zu setzen – „mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vorgehens“. Welche Flaggen nutzen Rechtsextreme und wie ist aktuell die Gesetzeslage? Ein Überblick.

1. Erlaubte und getragene Fahnen:

Reichsflagge mit oder ohne Reichsadler-Wappen: Die schwarz-weiß-rote Flagge war von 1867 bis 1871 die Flagge für Kriegsschiffe und Handelsschiffe des Norddeutschen Bundes und fungierte von 1871 bis 1918 als Staatsflagge des Deutschen Kaiserreichs. Nach dem Ersten Weltkrieg existierte sie in der Weimarer Republik bis 1933 neben den offiziellen Farben Schwarz-Rot-Gold weiter, etwa in der Kriegs- und Handelsflagge. Bis 1935 galt sie neben dem Hakenkreuz auch offiziell im Dritten Reich. Schwarz und Weiß stehen dabei für Preußen, das Rot für die Hansestädte.

Rechtsgerichtete Demonstranten schwenken vor dem Reichstag drei Reichsflaggen, allesamt ohne Reichsadler-Wappen.
Rechtsgerichtete Demonstranten schwenken vor dem Reichstag drei Reichsflaggen, allesamt ohne Reichsadler-Wappen. © Getty Images | Sean Gallup

Reichskriegsflagge in Schwarz-Weiß-Rot mit Adler und Eisernem Kreuz in verschiedenen Variationen, aber ohne Hakenkreuz: Von der Reichskriegsflagge existieren insgesamt sieben Versionen. Das Schwenken aller Varianten ohne das Hakenkreuz ist erlaubt. Reichskriegsflaggen können allerdings laut Verfassungsschutz von der Polizei beschlagnahmt werden, wenn ihre Verwendung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Die Reichskriegsflagge wurde 1867 für die Marine des Norddeutschen Bundes geschaffen und war von 1871 bis 1945 die offizielle Kriegsflagge der Deutschen Streitkräfte.

Ein Demonstrant trägt bei einer Kundgebung der Initiative Corona Rebellen Düsseldorf im Juni eine Reichskriegsflagge mit Eisernem Kreuz.
Ein Demonstrant trägt bei einer Kundgebung der Initiative Corona Rebellen Düsseldorf im Juni eine Reichskriegsflagge mit Eisernem Kreuz. © imago images/Ralph Peters | Ralph Peters via www.imago-images.de

Dienstflagge des Auswärtigen Amts/Reichskolonialamts: Reichsadler auf Schwarz-Weiß-Rot in kreisförmigem, weißen Mittelfeld. Von 1892 an Flagge des Auswärtigen Amtes, ab 1907 auch des Reichskolonialamtes.

Möglicherweise eine Frühform der Dienstflagge des Auswärtigen Amtes. Später wurden der schwarze und der rote Balken kräftiger, der Adler stand in einem weißen Kreis.
Möglicherweise eine Frühform der Dienstflagge des Auswärtigen Amtes. Später wurden der schwarze und der rote Balken kräftiger, der Adler stand in einem weißen Kreis. © AFP | JOHN MACDOUGALL

Flagge Preußens: Schwarz-Weiß-Schwarz mit preußischem Wappenadler. Von 1701 bis 1918 Flagge des Königreichs Preußen, des dominierenden deutschen Teilstaates im Kaiserreich und später (als Freistaat) in der Weimarer Republik.

Vorn die Flagge Preußens, dahinter die Reichsflagge, beide zu sehen bei der Anti-Corona-Demonstration am Sonnabend in Berlin.
Vorn die Flagge Preußens, dahinter die Reichsflagge, beide zu sehen bei der Anti-Corona-Demonstration am Sonnabend in Berlin. © Getty Images | Sean Gallup

Königs-/Kaiserfahne des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation mit Doppelkopfadler: Schwarzer Adler auf gelbem Grund. Exklusives Symbol des römisch-deutschen Kaisers sowie deutschen Königs von 1400 bis 1806. In dieser Zeit aber auch als gesamtes Reichswappen wahrgenommen.

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Wirmer-Flagge/so genannte „Pegida“-Flagge: Skandinavisches Kreuz in Schwarz-Gelb auf rotem Grund. Wird in der Reichsbürgerbewegung als Flagge eines kommenden „vierten Reichs“ verwendet, wurde aber eigentlich vom Widerstandskämpfer Josef Wirmer für den Fall entworfen, dass das Attentat vom 20. Juli 1944 auf Hitler Erfolg gehabt hätte. Erlangte durch die „Pegida“-Demonstrationen seit 2014 in Dresden neue Bekanntheit.

Die an skandinavische Vorbilder erinnernden sogenannten „Pegida“-Fahnen bei einer Demonstration von Hogesa (Hooligans gegen Salafisten) im März 2015 in Wuppertal.
Die an skandinavische Vorbilder erinnernden sogenannten „Pegida“-Fahnen bei einer Demonstration von Hogesa (Hooligans gegen Salafisten) im März 2015 in Wuppertal. © dpa | Oliver Berg

Umgekehrte Deutschland-Fahne: Gold-Rot-Schwarz. Auf den ersten Blick ein Fehler, in Wahrheit aber ein Code unter Reichsbürgern. Weist im Milieu daraufhin, dass Deutschland von dunklen (meist jüdischen) Mächten besetzt ist und die deutsche Bevölkerung „ausgetauscht“ werden soll.

Eine umgedrehte Deutschland-Fahne, zu sehen am 3. Oktober 2016 in Dresden bei einer Pegida-Demonstration gegen die Migrationspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Eine umgedrehte Deutschland-Fahne, zu sehen am 3. Oktober 2016 in Dresden bei einer Pegida-Demonstration gegen die Migrationspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel. © AFP | ODD ANDERSEN

Flagge der Südstaaten/Konföderierten-Flagge: Weißumrahmtes blaues Schragenkreuz bedeckt mit dreizehn weißen Sternen. In sechs verschiedenen Versionen Flagge der Konföderierten Staaten von Amerika, deren Abspaltung aufgrund der Sklavereifrage von Washington zum Amerikanischen Bürgerkrieg 1861-1864 führte. Wird primär in den USA auch von rechten Gruppierungen verwendet, um eine Gegnerschaft zu Einwanderungsgesellschaft, Toleranz und Multikulturalismus sowie eine vermeintliche Überlegenheit der weißen Rasse und Verherrlichung der Sklaverei zu verdeutlichen.

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    Teilweise wird aus diesem Grund auch die Flagge Südafrikas bis 1994 in Orange-Weiß-Blau genutzt. Sie steht für das damalige Apartheidsregime und damit wie auch die Südstaaten-Flagge für die Rassentrennung.

    2. Erlaubte und getragene Symbole:

    Eisernes Kreuz: Seit seiner Stiftung 1813 in den Befreiungskriegen eine preußische, später durch die Nazis gesamtdeutsche Kriegsauszeichnung. Noch heute ist es Hoheitszeichen der Bundeswehr, wird jedoch auch in Rocker-Kreisen und in der Rechtsextremismus-Szene als Gesinnungszeichen genutzt.

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    QAnon-Symbolik: Q in verschiedenen Variationen. Zeichen einer wahrscheinlich US-amerikanischen Personengruppe, die seit 2017 über das Internet Verschwörungstheorien mit meist rechtsextremem Hintergrund verbreitet. In ihrem Weltbild kämpft US-Präsident Donald Trump gegen einen so genannten „Deep State“, in dem Politiker und Hollywoodschauspielern unterstellt wird, Teil eines international agierenden Kinderschänderrings zu sein.

    3. Weitere Kennzeichen:

    Ob ein im rechtsextremen Milieu genutztes Symbol in Deutschland verboten ist, hängt in hohem Maße davon ab, ob es sich um ein eindeutig in der Zeit des Nationalsozialismus verwendetes Erkennungszeichen handelt oder ob es in Verbindung zu einer in Deutschland verbotenen Gruppierung steht. Wenn es auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen (etwa in Esoterikbewegungen) Verwendung findet, ist es meist nicht verboten.

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    Generell strafbar sind etwa das Tragen von SS-Totenschädel (falls als solcher erkennbar), Keltenkreuz, Doppelsiegrune und Gaudreieck.

    Strafbar nur in Verbindung mit verbotenen und rechtsextremen Organisationen sind etwa Triskele (dreiarmiges Hakenkreuz), Wolfsangel und Odal-Rune.

    Nicht strafbar, weil auch in anderen Gesellschaftsbereichen verwendet, sind hingegen etwa Schwarze Sonne (zwölfarmiges Hakenkreuz), Thorshammer, Wotansknoten, Zahnrad und Elhaz-Rune.

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