Düsseldorf. NRW-Justizminister Peter Biesenbach darf dem Landtag nur vertraulich über das Verfahren gegen einen ehemaligen Fußball-Profi berichten.
Ungewöhnlicher Vorgang im Düsseldorfer Landtag: NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sollte am Mittwoch gerichtlich daran gehindert werden, seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nachzukommen.
Die Anwälte eines früheren Fußball-Nationalspielers haben nach Informationen unserer Redaktion Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, um Biesenbach daran zu hindern, in der Sitzung des Rechtsausschusses über den Stand eines Ermittlungsverfahrens zu informieren. Sie sähen dadurch die Persönlichkeitsrechte des 39-jährigen Ex-Profis verletzt.
Früherer Fußballer bestreitet sämtliche Vorwürfe
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Die SPD-Opposition im Landtag hatte Biesenbach zuvor aufgefordert, einen aktuellen Sachstand zu den bereits 2019 eingeleiteten Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Besitzes und der Weiterleitung kinderpornografischen Materials zu geben. Den Tatvorwurf hatte damals die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt. Es kam zu Presseberichten über eine Durchsuchung eines Wohnhauses. Inzwischen werden die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt. Der frühere Fußballer bestreitet die Vorwürfe.
Rechtzeitig vor Beginn der Sitzung des Rechtsausschusses entschied das Verwaltungsgericht, Biesenbach dürfe dem Parlament „nur dann schriftlich oder mündlich über das gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren berichten, wenn der Rechtsausschuss zuvor nach der Geschäftsordnung des Landtages mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder die Vertraulichkeit seiner Verhandlung beschließt“. Das Gericht hat damit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise stattgegeben.
Tagesordnungspunkt im nicht-öffentlichen Sitzungsteil
Der Rechtsausschuss wollte sich am Mittwochnachmittag auf diese ungewöhnliche Verabredung zur zusätzlichen Vertraulichkeit in einem ohnehin nicht-öffentlichen Sitzungsteil einlassen. Es wurde aber erwartet, dass sich Biesenbach inhaltlich bedeckt halten und lediglich mitteilen werde, dass die Ermittlungen im Fall des prominenten Ex-Sportlers andauern.
Es ist durchaus üblich, dass das Parlament bei herausgehobenen Vorgängen von seinem Fragerecht Gebrauch macht und sich vom Justizminister berichten lässt. Biesenbach referiert in solchen Fällen Informationen, die der Generalstaatsanwalt bei der zuständigen Ermittlungsbehörde für ihn eingeholt hat.
Name des Ex-Nationalspielers darf aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden
hatte von Biesenbach Auskunft zu dem Fall des Fußballers verlangt. Der Tagesordnungspunkt wurde in der vergangenen Woche mit der Nennung des Namens in die öffentlich einsehbare Einladung für die Rechtsausschuss-Sitzung an diesem Mittwoch aufgenommen. Nach einer Beschwerde der Anwälte des Kickers bei der Landtagsverwaltung änderte der Ausschuss die Bezeichnung zunächst in ein Kürzel und nahm anschließend eine Löschung des Tagesordnungspunktes vor.
Aus rechtlichen Gründen darf die Redaktion den Namen des Ex-Nationalspielers nicht nennen.