Frankfurt/Main. Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess, Stephan E., will sich von seinem Pflichtverteidiger trennen. Er hat die Abberufung beantragt.
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan E. am Montag die Abberufung seines Pflichtverteidigers Frank Hannig beantragt.
Anlass sei, dass das Vertrauensverhältnis „auf Dauer zerstört“ sei, wie der zweite Verteidiger Mustafa Kaplan am Montag mitteilte. Hannig sah trotz unterschiedlicher Verteidigungsstrategien der beiden Anwälte eine Entpflichtung als nicht gerechtfertigt. Er verwies darauf, dass er seit einem Jahr mit dem Verfahren befasst sei.
Lübcke-Prozess: Die Witwe und ihre Söhne treten als Nebenkläger auf
Stephan E. selber bestätigte auf Nachfrage des Richters ausdrücklich, dass er sich von Hannig als Verteidiger trennen wolle. Laut Anklage soll E. Walter Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet haben.
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Auslöser der Tat sollen Äußerungen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen gewesen sein. Mitte Juni hatte in Frankfurt der Prozess gegen Stephan E. wegen des Mordes an Walter Lübcke begonnen. Die Witwe und ihre Söhne treten als Nebenkläger auf. (dpa/msb)