Berlin. Ist die aktuelle Besteuerung von Renten gerechtmäßig? Seit Jahren gibt es Streit in der Frage, nun bahnt sich eine Entscheidung an.
- Bei der Rente gibt es seit Jahren um die Frage, ob ein Teil zu viele Steuern zahlen muss
- Zahlreiche Fachleute kritisieren, dass Versicherte als Beitragszahler weniger stark entlastet werden, bis sie später im Rentenalter steuerlich belastet werden
- Aktuell sind wohl vor allem Selbstständige betroffen, die freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen
- Allerdings sind die Fallzahlen nach Experteneinschätzung eher gering
Es war eine vergleichsweise dürre Ankündigung, die dennoch viel Aufsehen erzeugte: Der Bundesfinanzhof teilte kürzlich mit, dass es im laufenden Rechtsstreit um die umstrittene Rentenbesteuerung noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommen soll.
Damit wird eines der höchsten Gerichte der Republik ein Urteil fällen, das für Millionen Rentner in Deutschland ebenso spannend sein dürfte wie für den obersten Haushälter, Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Konkret geht es um das Thema Doppelbesteuerung von Renten. Die Diskussion darüber läuft seit Jahren. Etliche Finanzexperten werfen dem Staat vor, unzulässigerweise gleich zwei mal zu kassieren. Lesen Sie auch: Erhöhung der Rente könnte für Überraschungen sorgen.
Doppelbesteuerung von Renten – Worum geht es genau?
Seit einer Neuregelung im Jahr 2005 werden die Renten schrittweise zu einem steigenden Anteil besteuert. 2005 war es die Hälfte, derzeit sind es 80 Prozent und 2040 werden volle 100 Prozent erreicht. Gleichzeitig geht für Versicherte die Besteuerung ihrer eingezahlten Rentenbeiträge zurück. 2025 soll diese bei Null liegen. Lesen Sie auch: Gericht will Klarheit schaffen: Weniger Abgaben für Rentner?
Mit diesem Mechanismus soll ein Ausgleich geschaffen werden, um Doppelbesteuerung von Beiträgen und späteren Rentenzahlungen zu verhindern. Zahlreiche Fachleute kritisieren aber, dass Versicherte als Beitragszahler weniger stark entlastet werden, als sie später im Rentenalter steuerlich belastet werden.
Oder anders gesagt: Erst würden die Beiträge besteuert und später auch noch die ausgezahlte Rente. Dies sei eine rechtswidrige Doppelbesteuerung. Der ursprünglich vorgesehene Ausgleich funktioniere nicht, so die Kritik. Eine solche zweifache Belastung durch den Fiskus moniert auch der Kläger im aktuellen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof. Lesen Sie hier: Grundrente sorgt für Ärger - warum einigen Rentnern böse Überraschung droht.
Was ist der Hintergrund dieses Rechtsstreits?
Während Rentenversicherte ihre monatlichen Beiträge bis 2005 aus dem bereits versteuerten Einkommen abführen mussten und die Altersbezüge steuerfrei waren, wird es in Zukunft genau anders herum sein. In einer Übergangszeit seit 2005 werden schrittweise immer größere Anteile der Versichertenbeiträge steuerfrei gestellt, während die Rente immer stärker belastet wird.
Entscheidend für die Höhe der Besteuerung der Altersbezüge ist das Renteneintrittsjahr. Gleichzeitig werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge ab 2025 in voller Höhe absetzbar beziehungsweise steuerfrei sein. Von einer 40-prozentigen Besteuerung im Jahr 2005 verringert sie sich seither jährlich um zwei Prozent. Lesen Sie auch: Grundrente beschlossen: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Warum war diese Änderung überhaupt notwendig?
Der Gesetzgeber musste seinerzeit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die obersten Richter hatten im Jahr 2002 eine Anpassung an die Regelung bei den Beamtenpensionen gefordert, die schon in den Jahren zuvor komplett besteuert worden waren.
Es galt, eine Ungleichbehandlung zu beenden. Allerdings verlangte das Gericht eine Neuregelung, die Doppelbesteuerung verhindert. Kritiker sehen aber genau diese Vorgabe nicht erfüllt.
Wo kann die jetzige Regelung zu Problemen führen?
Es ist vor allem der Zeitraum des Übergangs vom früheren zum neuen Verfahren, bei dem es nach Ansicht von Experten zu Ungerechtigkeiten kommen kann. Aktuell sind wohl vor allem Selbstständige betroffen, die freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Sie leisten die Beiträge aus ihrem bereits versteuerten Einkommen und müssen später erneut Abgaben auf die Rente abführen.
Allerdings sind die Fallzahlen nach Experteneinschätzung eher gering. Auch Beschäftige, die jetzt in Rente gehen oder schon im Ruhestand sind, sind nicht betroffen, da der Arbeitgeber die Hälfte ihrer Beiträge zahlt und diese steuerfrei sind. Zukünftigen Ruheständlern könnten jedoch von Doppelbesteuerung betroffen sein.
Grund sind die verschiedenen Zeitachsen bei der Umstellung des Verfahrens. Wer 2040 oder danach in Rente geht, muss seine Altersbezüge komplett versteuern. Allerdings werden seine Rentenversicherungsbeiträge erst ab dem Jahr 2025 voll steuerfrei gestellt. Das heißt, bis dahin müssen Versicherte weiterhin einen Teil ihrer Beiträge aus dem versteuerten Einkommen entrichten.
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Weshalb wurde dieses Problem nicht früher erkannt?
Kritik gibt es seit langem. Doch erst jetzt steht eine höchstrichterliche Entscheidung an. Letztlich geht es vor allem eine Frage, wie gerechnet wird. Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssen Ruheständler in der Summe mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie sie in ihrem Erwerbsleben steuerpflichtig eingezahlt haben, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Jedoch gibt es keine verbindlichen Kriterien, was alles zur steuerfreien Rente zählt. Im engeren Sinne ist es nur jener Betrag, der ohne Abzüge ausgezahlt wird. Allerdings werden vom Fiskus auch steuerliche Vergünstigungen wie Freibeträge sowie absetzbare Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die steuerfreie Rente mit einbezogen. Sie fällt somit rechnerisch entsprechend höher aus.
Nach dieser Lesart des Fiskus kommt es zu keiner Doppelbesteuerung, da der steuerfreie Anteil der Rente entsprechend höher ausfällt. Strittig ist aber, welche Art zu Rechnen die richtige ist. Genau hierum geht es auch im Streit vor dem Bundesfinanzhof. Der Kläger verlangt letztlich eindeutige Kriterien dafür, was zur steuerfreien Rente hinzugezählt werden darf und was nicht.
Was kann jemand tun, der bei sich eine Doppelbesteuerung vermutet?
Wer glaubt, dass er betroffen ist, kann laut dem Bund der Steuerzahler mit Verweis auf den Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof Einspruch einlegen gegen seinen Einkommensteuerbescheid. Auf diesem Wege bleibe der eigene Steuerbescheid bis zur Entscheidung des Gerichts offen. Nach Ergehen des Urteils könne der Bescheid dann gegebenenfalls zugunsten des Steuerzahlers entsprechend geändert werden.
Welche Tragweite hat der Streit?
Die Brisanz des Falls ist offenbar so groß, dass sich das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) laut „Süddeutscher Zeitung“ unter Rückgriff auf ein Sonderrecht aus der Finanzgerichtsordnung in das Verfahren eingeschaltet hat. Das Ministerium ist damit dritte Partei im Rechtsstreit. Lesen Sie auch: Rente: In Westdeutschland 2021 womöglich keine Erhöhung
Was sagt die Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund spricht sich dafür aus, das Thema der Zweifachbesteuerung verstärkt in den Blick zu nehmen.
Ein Sprecher der Behörde sagte unserer Redaktion, aus Sicht der Rentenversicherung müsse die Thematik der Doppelbesteuerung „aufmerksam weiter verfolgt und – falls die Gerichte hier Handlungsbedarf sehen – gegebenenfalls gegengesteuert werden“. Das Thema werde seit langem kontrovers diskutiert.
Was meinen Steuerzahlerbund und Opposition?
Der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, sagte unserer Redaktion: „Eine Doppelbesteuerung von Renten ist tabu.“ Jetzt gehe es um die Frage, ob sie in der Praxis dennoch auftrete. Er kritisierte, bisher habe sich die Politik vor allem mit der Höhe der Bruttorente befasst.
„Für die Senioren ist aber entscheidend, was ihnen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unterm Strich zum Leben bleibt“, mahnte Holznagel. Die Grünen im Bundestag sehen es anders. Ihr Rentenexperte Markus Kurth sagte unserer Redaktion, es handle sich um eine „Phantomdebatte“.
„Statt nervös über ein in absehbarer Zukunft nicht existentes Problem zu diskutieren“ und Millionen Ruheständler zu verunsichern, brauche es eine Debatte über die Zukunftsfähigkeit der Altersversorgung.