Magdeburg. Am Dienstag beginnt der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle. Stephan B. (28) hat gestanden. Doch viele Fragen sind offen.
Die Tür, die den Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde zu Halle am 9. Oktober des vergangenen Jahres das Leben rettete, wird bald ausgetauscht. Ende des Monats soll die dunkle Holztür zum Gelände der Synagoge ersetzt werden, an der immer noch die Spuren zu sehen sind von jenem Tag, der als Feier des höchsten jüdischen Feiertags begann und für die Gemeinde und die Stadt Halle in Horror endete.
Am 9. Oktober 2019, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, versucht der damals 27-jährige Stephan B. mehrmals, mit Sprengsätzen und Schüssen die massive Holztür zum Gelände der Synagoge zu überwinden. Er will die rund 50 Gläubigen umbringen, die drinnen Jom Kippur feiern.
Anschlag auf die Synagoge von Halle: Am Ende sind zwei Menschen tot
Als das nicht gelingt, richtet er seine Waffen auf andere Ziele. Auf Passanten, auf Gäste und Mitarbeiter eines Döner-Lokals, auf Menschen, die er für Muslime hält. 100 Minuten vergehen zwischen dem ersten Versuch, die Tür zu öffnen, und seiner Festnahme. Am Ende sind mit Jana L. und Kevin S. zwei Menschen tot, zwei weitere schwer verletzt, und nicht nur die Jüdische Gemeinde zu Halle in Angst. Lesen Sie dazu auch: Der Tag nach dem Anschlag – Halle zwischen Trauer und Wut
Am Dienstag beginnt nun die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse vom 9. Oktober. 18 Verhandlungstage hat das Oberlandesgericht Naumburg angesetzt für den Prozess. Verhandelt wird in Magdeburg – dort steht mit der ehemaligen Bibliothek des Landgerichts ein Saal zur Verfügung, der groß genug ist für die Dimensionen des Verfahrens.
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Die Anklage: Mord in zwei Fällen und versuchter Mord in 68 Fällen
Neben dem Generalbundesanwalt sind 50 Nebenkläger zugelassen, darunter Vertreter der Jüdischen Gemeinde, die Besitzer des „Kiez-Döners“, den B. angegriffen hatte, und ein Taxifahrer, dessen Wagen B. als Fluchtauto gestohlen hatte. Dazu kommt das große öffentliche Interesse. Mehr als 70 Medienvertreter sind akkreditiert, viele davon international.
Die Anklage lautet auf Mord in zwei Fällen und versuchten Mord in weiteren 68 Fällen. Auch schwere Körperverletzung, Volksverhetzung und weitere Anklagepunkte legt der Generalbundesanwalt dem heute 28-Jährigen zur Last. Das alles begangen aus „einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus“. Stephan B., heißt das, wollte morden, weil die Menschen, die er treffen wollte, es seiner Meinung nach nicht verdient haben zu leben.
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Der Livestream der Tat und die Pamphlete strotzen vor Hass
B. selbst hat daraus kein Geheimnis gemacht. Sowohl der Livestream der Tat als auch die Pamphlete, die er online stellte, strotzen vor Antisemitismus und Hass. Auch in seinem Geständnis, abgelegt kurz nach der Tat, wurde deutlich, dass er aus rechtsextremen Motiven heraus gehandelt hat.
Dass Stephan B. an diesem Tag im Oktober zwei Menschen tötete und versuchte, noch viele weitere umzubringen, das steht nicht infrage. Schon kurz nach B.s Festnahme hatte Pflichtverteidiger Hans-Dieter Weber erklärt, es wäre „unsinnig, da etwas abzustreiten“.
Wie wird aus einem Studenten ein Fanatiker?
In Magdeburg wird es deshalb auch darum gehen, herauszufinden, was vor diesem 9. Oktober geschah. Wie wird aus einem ehemaligen Chemie-Studenten, der zurückgezogen bei seiner Mutter lebt, ein Fanatiker, der massenhaft Menschen umbringen will? Wie kann es sein, dass sich jemand ein Arsenal aus acht Schusswaffen und mehreren Sprengsätzen zulegt, ohne je Aufmerksamkeit zu erregen? Gab es jemanden, der die Anschlagspläne kannte oder hätte ahnen können?
Den Sicherheitsbehörden jedenfalls war B. bis zu diesem Tag nicht bekannt. Kontakte zu Rechtsextremisten in der analogen Welt gab es laut Verfassungsschutz nicht. Dort geht man davon aus, dass sich B. in „einschlägigen Internetforen“ radikalisiert hat. Im Netz kommunizierte er offenbar anonym mit Gleichgesinnten, die sich gegenseitig in ihrem Judenhass und Rassismus bestärkten.
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Der Anschlag von Christchurch soll Vorbild gewesen sein
Der Auslöser für Stephan B., aus seinem Hass Taten folgen zu lassen, soll schließlich Christchurch gewesen sein. In der neuseeländischen Stadt hatte ein Australier im März 2019 bei einem Anschlag auf zwei Moscheen 51 Menschen ermordet. Auch diese Tat war live im Internet übertragen worden.
Stephan B., so die Anklage, übertrug seine Taten live, weil er hoffte, Nachahmer zu finden. Doch mit seinem Hauptanliegen, dem Massenmord an Juden, scheiterte er. Die Tür, die davon zeugt, soll bald ein Mahnmal werden.
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