Frankfurt/Main. Der Prozess im Mordfall des Politikers Walter Lübcke ist eine Zäsur. Dabei war die Gefahr des rechtsextremen Terrors länger bekannt.
Der Prozess im Mordfall Walter Lübcke wird als Zäsur bezeichnet. Weil es das erste Mal ist, dass ein Neonazi wegen des Mordes an einem Politiker angeklagt wird. Und weil der Kasseler Regierungspräsident der erste Politiker ist, der seit dem Terror der RAF ermordet wurde. Gewarnt waren wir aber seit Langem.
Man kann nicht oft genug an die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) erinnern. Wenn eine Hemmschwelle gesunken ist, dann nicht erst in jener Juninacht 2019 in Kassel, sondern viel früher. Nicht erst mit dem Mord an Lübcke hat der Hass die Echokammer des rechtsextremen Milieus – mit tödlichen Folgen – verlassen.
Es ist so legal wie legitim, dass die Verteidiger der Angeklagten alle Mittel ausreizen, um die Justiz aus dem Takt zu bringen. Aber so ein Auftakt eines Prozesses wie gestern ist schwer erträglich, gerade für die Opfer, für Lübckes Familie ebenso wie für den irakischen Flüchtling, der mutmaßlich auch von Stephan Ernst angegriffen und schwer verletzt wurde. Hintergrund: Angeklagter im Fall Walter Lübcke schweigt
Mordfall Walter Lübcke: Versagen des Verfassungsschutzes
Der Fall Lübcke und die Mordserie des NSU stehen für das Versagen des Verfassungsschutzes. Bei Stephan Ernst geht es um einen Mann, der nach Einschätzung des hessischen Verfassungsschutzes noch 2009 als „brandgefährlich“ galt. Dass man ihn aus den Augen verlor, ist unverzeihlich. Mit Sicherheit verhindern die Sicherheitsbehörden Jahr für Jahr schwere Straftaten. Meist redet kein Mensch über diese stillen Erfolge. Es ist mithin schwer, dem Verfassungsschutz gerechet zu werden. Aber der Fall Lübcke zeugt von Behördenversagen.
Die Untaten haben sogar eine Schnittmenge, denn der letzte NSU-Mord ereignete sich ausgerechnet in Kassel, einer der Angeklagten im Fall Lübcke geriet auch damals ins Visier der Ermittler. Das ist so unheimlich wie die Sperrzeit von 120 Jahren für die NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes, die bis zum Jahr 2134 unter Verschluss gehalten werden. Warum nur? Mehr zum Thema: Fall Lübcke – Bundesweite Durchsuchungen wegen Internet-Hetze
Es ist unübersehbar, dass der Fall Lübcke eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung hat. Aber vor dem Frankfurter Oberlandesgericht geht es ausschließlich um die individuelle Schuld von zwei Männern, um die Aufklärung eines Kriminalfalls. Mehr darf man von der Justiz nicht erwarten. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus ist eine politische und seine Bekämpfung eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Sie haben den Rechtsextremismus über Jahrzehnte unterschätzt. Erst waren sie auf den Linksextremismus, spätestens seit 2001 auf den islamischen Terrorismus fixiert.
Erst nach dem Fall Lübcke wurde der Politik das Problem des Rechtsextremismus bewusst
Erst der Fall Lübcke hat die Politik so aufgewühlt, dass Innenminister Seehofer den Rechtsextremismus als „größte Bedrohung in unserem Land“ ausmachte. Den Alarmruf hätte man sich schon von seinen Vorgängern gewünscht. Lübcke war ein interessanter Mann, ein Macher, ein Kümmerer, einer, der die Flüchtlingspolitik als Herausforderung annahm, der ins Gelingen verliebt war. Sie hat Deutschland ab 2015 gespalten, was zu einer erhöhten Gefährdungslage für Entscheidungsträger beitrug. Lübcke war nicht der erste Politiker, der bedroht und angegriffen wurde. Lesen Sie auch: Der Mord an Walter Lübcke – Das Protokoll einer Hinrichtung
Sein Fall ist auch deswegen lehrreich, weil sich die Radikalisierung über die sozialen Netzwerke leicht zurückverfolgen lässt. Im Grunde genügte ein Lübcke-Satz als Trigger für die Hasskampagnen: „Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen.“
Bald ist Merkels berühmter Ausspruch „Wir schaffen das“ fünf Jahre her. Ein Mann wie Lübcke empfand ihn als Verpflichtung, eine Partei wie die AfD als Kampfansage. Mit ihr ist die Hetze ins Parlament eingezogen und salonfähig geworden. Der Prozess in Frankfurt sollte der Partei der institutionalisierten Maßlosigkeit ein Anlass sein – innezuhalten.