Berlin. Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um den Luftangriff der Bundeswehr auf Tanklaster in Afghanistan aufzuarbeiten. Die Aufgabe übernimmt, wie in solchen Fällen üblich, der Verteidigungsausschuss. Die Opposition fordert, das Kanzleramt in die Untersuchung einzubeziehen.

Der Verteidigungsausschuss des Bundestags wird zum Untersuchungsausschuss. Darauf verständigten sich die Mitglieder des Ausschusses am Mittwoch. Details sollen im Laufe des Tages beschlossen werden.

Die Koalition forderte in einem Antrag zur Einsetzung des Ausschusses unter anderem Aufklärung darüber, welche Meldungen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Luftangriff auf zwei Tanklaster in Nordafghanistan am 4. September an wen gemacht wurden. Die Opposition will insbesondere die Verantwortlichkeiten für diesen Einsatz sowie die Aufklärungs- und Informationspolitik der Bundesregierung untersuchen lassen.

SPD spricht von "Vertuschung" im Verteidigungsministerium

Die SPD forderte größtmögliche Transparenz. Alle Fragen müssten öffentlich behandelt werden mit Ausnahmen von operativ-militärischen Fragen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Bei diesen Fragen könne die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen werden. Die SPD fordert die Einbeziehung des Kanzleramts in die Untersuchungen. Die Öffentlichkeit habe «eine Vertuschung» im Verteidigungsministerium erlebt. Er könne sich nicht vorstellen, dass diese Geheimpolitik im Bundestag fortgesetzt werde sagte Oppermann.

Auch die Grünen fordern möglichst viel Öffentlichkeit. Falls sich diese Forderung nicht durchsetzen lässt, erwägen die Grünen die Einsetzung eines ordentlichen Untersuchungsausschusses.

Artikel 44 des Grundgesetzes legt fest, dass der Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen muss, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise zur Aufarbeitung ungeklärter Vorgänge erhebt. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses können Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen kann. Auf Wunsch kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Zusätzlich muss der Verteidigungsausschuss nach Artikel 45 (2) des Grundgesetzes auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder «eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen». (ddp)