Berlin. Die Diskussion um Betreuungsgutscheine geht in die nächste Runde: Nun hat Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) die Liberalen aufgefordert, ein Konzept vorzulegen. Der Berliner Erzbischof Georg Sterzinsky warnte derweil davor, Eltern unter Generalverdacht zu stellen.

Im Streit um ein Betreuungsgeld für häusliche Kindererziehung fordert die CSU die Befürworter von Gutscheinen auf, ein Konzept vorzulegen. «Diejenigen, die die Gutscheine in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt haben, sind jetzt aufgefordert, zu sagen, wie sie sich das konkret vorstellen», sagte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) der «Passauer Neuen Presse» (Donnerstagausgabe) laut Vorabbericht. «Ich bin gespannt, wie die FDP dieses Bürokratiemonster zähmen will.»

Erzbischof Sterzinsky bricht Lanze für die Eltern

Haderthauer sagte, geklärt werden müsse, wer die Gutscheine ausgeben und wer sie bekommen solle. Ferner müsse die Frage beantwortet werden, welche Angebote als «gutscheinberechtigt» eingestuft werden sollten.

Der Berliner Erzbischof Georg Sterzinsky warnte davor, Eltern unter Generalverdacht zu stellen. «Die Erfahrungen zeigen, dass Eltern in der Regel bei den Kindern zuletzt sparen», sagte Sterzinsky dem Blatt. Auch wenn das Geld nicht unmittelbar für die Betreuung, sondern sinnvoll im Haushalt verwendet werde, komme es letztlich den Kindern zugute.

Katholiken fordern Geldleistung

Der Familienbund der Katholiken forderte eine Anschlussleistung an das Elterngeld. Die Präsidentin des Familienbundes, Elisabeth Bußmann, sagte der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Donnerstagausgabe), Mütter und Väter von Kindern unter drei Jahren sollten eine Geldleistung erhalten, unabhängig davon, ob sie ihre Kinder ausschließlich zu Hause erziehen oder damit einen Ganztagsplatz in der Kindertagesstätte bezahlen, der zwischen 300 und 500 Euro pro Monat koste.

Der Staatsrechtler Friedhelm Hufen warnte davor, «Hartz IV»-Empfänger oder Migrantenfamilien durch die Vergabe von Gutscheinen zu diskriminieren. «Eine Diskriminierung einzelner Gruppen im Sinne eines Generalverdachts auf Missbrauch des Betreuungsgeldes ist nicht zulässig«, sagte Hufen der »Berliner Zeitung« (Donnerstagausgabe). Hier müsse sich die Politik entscheiden. "Entweder gibt sie Gutscheine an alle in Frage kommenden Gruppen aus oder an keine», erklärte der Richter am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. Bei einem konkreten Missbrauch sehe das Sozialrecht bereits heute vor, Geldzahlungen einzustellen und stattdessen Gutscheine auszugeben. (ddp)