Düsseldorf. . SPD und Grüne haben eine Sperrklausel eingeführt, um die Zersplitterung von Stadträten zu verhindern. CDU und FDP schaffen sie jetzt wieder ab.

Das schwarz-gelbe Landeskabinett hat eine Reform des Kommunalwahlgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf, der noch vom Landtag abgesegnet werden muss, sieht unter anderem ein Gesichtsverhüllungsverbot für Wahlvorstände, ein größeres Zeitfenster für die Kommunalwahl 2020 und längere Entscheidungsfristen für die Verkleinerung der Stadt- und Gemeinderäte vor.

Zentraler Punkt aber ist die weitgehende Abschaffung der 2,5-Prozent-Hürde für die Kommunalwahlen. Damit setzt die Landesregierung eine Entscheidungen des NRW-Verfassungsgerichtshofs von November 2017 um. Die Richter hatten in der bisherigen Regelung einen Verstoß gegen den Grundsatz gesehen, dass jede Stimme das gleiche Gewicht haben muss. Nach dem Gesetzentwurf soll die Sperrklausel künftig nur noch für die Wahlen von Bezirksvertretungen und der künftigen Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr gelten.

Kleine Parteien kritisierten Sperrklausel

Die Sperrklausel war erst Mitte 2016 noch von der rot-grünen Landesregierung eingeführt worden. Zuvor hatten sich Klagen über die zunehmende Zersplitterung der Räte und Kreistage gehäuft. Die Piratenpartei sprach damals dagegen von einem „Demokratieabbaugesetz“ und kündigte Verfassungsklage an.

Schon 1999 hatte das Landesverfassungsgericht eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Sie lag zuvor bei fünf Prozent. In der Folge bildeten sich viele Kommunalparlamente zu bunten politischen Flickenteppichen aus. Kritiker fürchteten um die Arbeitsfähigkeit der Räte. Im 2014 gewählten Dortmunder Stadtrat etwa sind insgesamt elf verschiedene Parteien und Gruppierungen vertreten, darunter allein vier mit jeweils nur einem Sitz. Auch in Witten gibt es elf verschiedene Gruppierungen, in Mülheim sind es zehn.

Erstmals direkt von den Wahlberechtigten im Ruhrgebiet wird 2020 die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) gewählt. Dafür legte das Landeskabinett jetzt ebenfalls die Regeln fest. Bislang hatten die RVR-Mitgliedsstädte und -kreise ihre Abgeordneten ins turnusmäßig in Essen tagende „Ruhrparlament“ entsandt.