Münster/Essen. . Dass Linke und NPD, die Parteien der Tierschützer und Satiriker einmal für die gleiche Sache streiten, dürfte wohl ein beispielloses Unterfangen sein: Und doch, sie alle klagen wie vier weitere kleine Parteien und Gruppen vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gegen die neue 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW. Gleich der Verhandlungsstart am Dienstag stimmte die Kläger hoffnungsvoll: Die Münsteraner Richter hätten erkennen lassen, dass sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Klausel haben, sagte der Vertreter der ebenfalls klagenden Piraten-Partei, Bodo Pieroth. Entschieden wird am 21. November.

Dass Linke und NPD, die Parteien der Tierschützer und Satiriker einmal für die gleiche Sache streiten, dürfte wohl ein beispielloses Unterfangen sein: Und doch, sie alle klagen wie vier weitere kleine Parteien und Gruppen vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gegen die neue 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW. Gleich der Verhandlungsstart am Dienstag stimmte die Kläger hoffnungsvoll: Die Münsteraner Richter hätten erkennen lassen, dass sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Klausel haben, sagte der Vertreter der ebenfalls klagenden Piraten-Partei, Bodo Pieroth. Entschieden wird am 21. November.

Von der Auszeichnung neuer Baugebiete über höhere Parkgebühren bis zur Außenbestuhlung von Cafés: In den Räten und Kreistagen in Nordrhein-Westfalen wird alles entschieden, was für Städte und Gemeinden relevant ist. Die Ratsmitglieder werden bei Kommunalwahlen gewählt – und dabei gilt seit 2016 die 2,5-Prozent-Klausel: Wer weniger Wählerstimmen gewinnt, erhält kein Mandat.

Nicht zum ersten Mal befasst sich das Verfassungsgericht mit der Frage, ob solch eine Hürde verfassungskonform ist: Bis 1999 gab es in NRW eine Fünf-Prozent-Sperrklausel, die im Kommunalwahlgesetz festgeschrieben war. Das Gericht in Münster erklärte die Hürde damals für ungültig, sie wurde abgeschafft. In der Folge sind die Räte bunter geworden: Durchschnittlich neun Fraktionen und Gruppen sitzen inzwischen in Großstädten im Rat, 1994 waren es noch knapp vier. SPD, CDU und Grüne sahen die Arbeitsfähigkeit der Räte bedroht und verankerten 2016 die neue Hürde in der NRW-Verfassung.

Der Bochumer Politik- und Verwaltungswissenschaftler Jörg Bogumil, der 2015 eine Studie zur Sperrklausel erarbeitet hatte, hält diese bis heute für notwendig: „Wegweisende Entscheidungen oder auch das Verabschieden des Haushaltes sind in diesen Städten sehr viel schwieriger, weil Mehrheiten schwieriger zu finden sind.“ Damit sei letztlich die Funktionsfähigkeit einer Stadt gefährdet, sagte Bogumil dieser Zeitung.

Dieses Argument stieß am Dienstag vor Gericht auf starken Widerspruch. „Ich finde in NRW keine Räte, die nicht funktionstüchtig sind“, sagt der Vertreter der Linken, Andreas Fisahn. Die kleineren Parteien sehen zudem ihre grundgesetzlich garantierte Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit verletzt. Vor Gericht wies das ein Vertreter des Landtags zurück. Mit der niedrigeren Hürde von 2,5 Prozent komme das Land den kleinen Parteien entgegen, sagte auch Bogumil.

Sollte die Sperrklausel vom NRW-Verfassungsgericht im November bestätigt werden, gilt sie erstmals bei den Wahlen 2020.