Düsseldorf. . NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) will Angehörigen die Suche nach einem Pflegeplatz erleichtern und Pflegedienstleiter stärken.
Online-Infos zu freien Pflegeplätzen, Internet-Zugang für alle Bewohner von Seniorenheimen und weniger strenge Regeln für die Heimbetreiber: Die Landesregierung hat ein Paket zur besseren Versorgung in Pflegeeinrichtungen beschlossen. „Immer noch machen zu viele Vorschriften den Menschen in unseren Heimen das Leben unnötig schwer“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Bürger voraussichtlich ab Mitte 2019 über eine App sehen können, welche Pflegeplätze in ihrer Region noch frei sind. Die Heime werden zu diesen Angaben verpflichtet. „Man kennt das von Hotels, die ihre freien Zimmer melden“, erklärte Minister Laumann. Darüber hinaus sollen Menschen, die in Heimen leben, an der Digitalisierung teilhaben können: Sämtliche Heime sollen nach den Plänen der Landesregierung ihren Bewohnern einen Internetzugang zur Verfügung stellen, damit die Senioren zum Beispiel per Skype mit ihren Angehörigen kommunizieren können.
Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Foto: Federico Gambarini Heime sollen von Bürokratie entlastet werden
Die Pflegedienstleitung bekommt den Plänen zufolge eine viel stärkere Position. Sie soll in ihren Entscheidungen zu Pflege und Betreuung weisungsunabhängig von den Entscheidungen des Heimträgers sein. „Das liegt mir am Herzen“, sagte Laumann. Im Gegenzug sollen die Heimleiter von bürokratischen Pflichten entlastet werden. „Überzogene Qualifikationsanforderungen“ wie ein Pflege- oder Gesundheitsmanagement-Studium sollen nicht mehr für die Leitungen gelten. Damit könnte auch eine kaufmännische Ausbildung für die Führung einer solchen Einrichtung ausreichen. „Die bisherigen Vorschriften haben sich als nicht umsetzbar und höchst bürokratisch erwiesen“, kritisierte der Gesundheitsminister.
Außerdem soll die Qualität von Pflegeheimen künftig nicht mehr mit einer „Doppelprüfung“ durch die Heimaufsicht und den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geklärt werden. Die Heimaufsicht werde sich zum Beispiel um die Personalausstattung und die Zimmergröße kümmern, der Medizinische Dienst um die Pflegequalität.
Tariflöhne in der Pflege
Die geplante Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen soll darüber hinaus mehr Kurzzeitpflege ermöglichen. Wenn in einem Heim die Zahl der Doppelzimmer den zulässigen Anteil von 20 Prozent übersteigt, dann können diese Zimmer künftig vorübergehend für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Etwa 550 von 2200 Heimen haben die 20 Prozent-Quote noch nicht erreicht.
Der Pflegenotstand sei dramatisch, warnte Laumann. In jedem Jahr steige die Zahl der Pflegefälle um rund drei Prozent, jährlich würden etwa 4000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt. Der Minister forderte, dass in der Pflege Tariflöhne die Regel werden müssten.