Essen. . Ein Aufnahmestopp für Pflegebedürftige droht in jedem fünften NRW-Heim. Denn die erfüllen eine Gesetzesvorlage nicht, die ab 1. August gilt.

Angehörige von Pflegebedürftigen müssen damit rechnen, länger als bisher auf einen Platz im Altenheim zu warten. Grund ist ein drohender Aufnahmestopp in jeder fünften nordrhein-westfälischen Alten-Einrichtung. 557 der rund 2600 teil- und vollstationären Heime haben nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums bisher nicht ausreichend Einzelzimmer. Sie werden damit eine zum 1. August geltende strengere Gesetzesauflage voraussichtlich nicht erfüllen, nach der mindestens 80 Prozent der Betten in Einzelzimmern stehen müssen.

Als Folge dürften die betroffenen Heime Plätze in frei werdenden Mehrbettzimmern oberhalb der erlaubten 20 Prozent ab 1. August nicht mehr neu belegen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann der Deutschen Presseagentur. Zugleich stellte er aber klar, dass deshalb keinem Bewohner eines Pflegeheims der plötzliche Rausschmiss droht. „Niemand, der in einem Pflegeheim wohnt, muss zum 1. August ausziehen, auch nicht aus einem Doppelzimmer“, sagte der CDU-Politiker.

Ausnahme für die Kurzzeitpflege

Eine Ausnahme vom Wiederbelegungsstopp ermöglicht NRW für die Kurzzeitpflege: So können Heime in einer Übergangszeit überzählige Doppelzimmer für eine kurze Verweildauer von Pflegebedürftigen nutzen. Bis Ende Juli 2021 müssen die Einrichtungen aber so umgebaut sein, dass sie über ausreichend Einzelzimmer und auch Bäder verfügen, die nur noch von maximal zwei Zimmern aus genutzt werden.

Bereits Mitte 2017 hatten Trägerverbände vor den Folgen eines Belegungsstopps gewarnt und auf Aufschub bei der Umsetzung der Einzelzimmerquote gedrängt. Sie befürchteten, dass bis zu 10 000 der rund 170 000 Dauerpflegeplätze in NRW wegfallen würden und mehrere Hundert Heime in wirtschaftliche Schieflage geraten könnten.

Vorgabe im Landespflegegesetz

Der NRW-Vorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Christof Beckmann, warnte jüngst wegen der Auflagen vor „unübersehbaren Versorgungsengpässen“. Besonders für die rund 1700 vollstationären Heime, die in städtischer Hand oder Trägerschaft eines Wohlfahrtsverbandes sind, wurde der Investitionsbedarf als hoch beziffert.

Die Einzelzimmerquote für Altenheime wurde erstmals 2003 als Vorgabe im Landespflegegesetz gesetzt. Ziel war, dass veraltete Mehrbettzimmer schrittweise aus dem Pflegealltag verschwinden. NRW-Gesundheitsminister Laumann lehnt den von Verbänden geforderten Aufschub bisher vehement ab. Die im August endende 15-jährige Übergangszeit sei eine lange Zeit gewesen.