Essen/Gelsenkirchen. . Straßen NRW warnt vor zu hohen Erwartungen an das Ausbautempo des Radschnellwegs quer durchs Revier. 2019 sollen aber weite Teile im Bau sein.
Der Landesbetrieb Straßen NRW warnt vor übertriebenen Erwartungen an das Ausbautempo beim Radschnellweg RS 1 quer durchs Ruhrgebiet. „Die neuen Radschnellwege – derzeit sind sieben Strecken in NRW in Planung – sind ein wichtiges Element zukunftweisender Mobilitäts-Infrastruktur. Und gerade der RS 1 gilt europaweit als Vorzeigeprojekt, er hat bei uns im Haus höchste Priorität,“ sagte Behördenleiterin Elfriede Sauerwein-Braksiek dieser Zeitung. „Wunsch und planungsrechtliche Wirklichkeit müssen aber in manchmal aufwendigen Prozessen in Einklang gebracht werden“, betonte Sauerwein-Braksiek.
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Konkret nannte die Straßen-NRW-Chefin die bereits bekannten baurechtlichen Probleme beim Trassenverlauf durch die nördliche Essener Innenstadt und bislang ungeklärte Grundstücksfragen im Abschnitt zwischen Unna und Hamm. Besonders in Essen droht eine jahrelange Verzögerung. Hier zieht die für den RS-1-Trassenverlauf geplante Verlegung von Bahngleisen unter anderem ein zeitaufwendiges bahnrechtliches Planungsverfahren nach sich.
An zwei Stellen gehen Arbeiten 2018 weiter
Sauerwein-Braksiek betonte indes, dass weite Teile der rund 100 Kilometer langen Strecke planungsrechtlich in einem bereits fortgeschrittenen Stadium seien. Für das 2,8 Kilometer lange Teilstück auf Gelsenkirchener Stadtgebiet rechnet sie mit einem Baustart noch in diesem Jahr. Auch auf dem 19 Kilometer langen Bochumer Abschnitt könnten die Bauarbeiten 2018 starten. Der Trassenabschnitt in Duisburg soll im kommenden Jahr folgen. Auf einen endgültigen Fertigstellungstermin wollte sich Sauerwein-Braksiek jedoch nicht festlegen.
Der RS 1 geht auf eine Idee des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zurück. Die Schnellverbindung soll das Ruhrgebiet auf der für die Region wichtigen Ost-West-Achse für Radler störungsfrei befahrbar machen und insbesondere Berufspendler von der Straße und aus überfüllten S-Bahnen aufs Rad locken. Im Vergleich zu üblichen Freizeit-Radwegen setzt der Radschnellweg dabei neue Maßstäbe an Qualität und Befahrbarkeit. Dazu gehören eine Mindestbreite von insgesamt rund sechs Metern, eine durchgängige Trennung von Rad- und parallelem Fußweg, wenig Steigungen, eine innerörtliche Fahrbahnbeleuchtung sowie regelmäßige Reinigungen und Winterdienst.
Die ersten sechs Kilometer sind seit 2015 zu befahren
Mit der Eröffnung eines sechs Kilometer langen Referenzabschnittes zwischen Mülheim und Essen nahm das Projekt 2015 zunächst zügig Fahrt auf. Im Oktober 2017 wurde ein weiteres Teilstück vom Mülheimer Hauptbahnhof als Hochpromenade auf einem Viadukt bis zur Ruhr eröffnet. Dort endet der RS 1 freilich jäh, Radfahrer müssen in einen Aufzug umsteigen, der Brückenschlag über den Fluss lässt noch auf sich warten.
Auch ansonsten ist der RS 1 derzeit nicht mehr als Stückwerk. Um den Bauprozess zu beschleunigen, erhob die damalige rot-grüne Landesregierung den RS 1 2016 in den Rang einer Landstraße. Seither ist Straßen NRW für Planung und Bau verantwortlich. In der Regionalniederlassung Ruhr in Bochum beschäftigt sich ein Projektteam von Planern und Ingenieuren mit dem RS 1. Die Straßenbau-Fachleute bringen den offenbar notwendigen Praxisbezug in das Projekt ein. Denn trotz der noch vom RVR erarbeiteten, gut 100-seitigen Machbarkeitsstudie blieben manche planungsrechtliche Fragen in der Anfangsphase unbeantwortet.
Radler sollen vor Autofahrern Vorrang haben
So führt die festgelegte Breite von sechs Metern zum Beispiel dazu, dass die an vielen Stellen vorgesehene Trassenführung über stillgelegte Eisenbahnstrecken Verbreiterungsmaßnahmen an Bahndämmen und Brücken erfordert und anliegende Grundstücke von privaten Eigentümern angekauft werden müssen. „Planungsrechtlich stehen wir da vor Herkulesaufgaben. Alle Entscheidungen müssen gerichtsfest sein“, heißt es aus Expertenkreisen. Eine weitere Herausforderung wartet auf die RS-1-Planer dort, wo der Radschnellweg Wohngebiete tangiert. Zwar soll der Radschnellweg möglichst keine Straßen kreuzen. Falls aber doch, soll der Radfahrer Vorrang vor dem Auto erhalten.
Immerhin tritt nicht auch noch das NRW-Verkehrsministerium auf die Bremse. Für die im Land geplanten Radschnellverbindungen seien inzwischen Verfahrensvereinfachungen festgelegt, hieß es dort auf Nachfrage unserer Redaktion. In Bundesgesetzen verankerte Anforderungen könne die Landesregierung aber nicht durch eigene Gesetze aushebeln, schränkte das Ministerium allerdings ein.
NRW fördert Projekte für Fußgänger und Radfahrer
Das Land NRW fördert 2018 118 neue Projekte für Fußgänger und Radfahrer. Im Rahmen des Aktionsplans Nahmobilität stehen insgesamt 12,8 Millionen Euro bereit. Mit kommunalen Investitionsmitteln steigt das Bauvolumen damit auf etwa 20 Millionen Euro. Auch Radschnellwegprojekte werden gefördert.