Berlin/Düsseldorf. . Thomas Kutschaty (SPD) und die anderen Landesjustizminister fordern härtere Strafen schon für die Teilnahme an illegalen Rennen.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) begrüßte das harte Urteil des Berliner Landgerichts gegen zwei Raser. „Die hohe Strafe in diesem Einzelfall darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir härtere Strafen schon für die Teilnahme an illegalen Autorennen brauchen. Junge Männer, die als ,Trendsport' in unseren Innenstädten um die Wette rasen, müssen wir mit einer spürbaren Haftstrafe und Führerscheinentzug abschrecken, bevor etwas Schlimmes passiert ist“, sagte der Minister dieser Zeitung.

Fahrer illegaler Autorennen überschätzen sich

Ilegale Autorennen sind auch in NRW seit Jahren ein Thema. Im Mai 2016 waren bei einem Rennen in Hagen fünf Menschen zum Teil schwer verletzt worden, darunter ein sechsjähriges Kind. Ein Wagen, der innerstädtisch mit über 100 Kilometern in der Stunde raste, war in den Gegenverkehr geraten. Der Ruf nach härteren Strafen wurde danach immer lauter. Teilnehmer illegaler Autorennen neigen laut NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) zur völligen Selbstüberschätzung. „Wir müssen daher frühzeitig in ihren Köpfen das Bewusstsein verankern, dass sie mit dem Leben anderer russisches Roulette spielen.“

Kutschaty hatte schon im Sommer 2016 eine Bundesrats-Initiative gestartet, der sich alle anderen Länder angeschlossen haben. Eine Entscheidung des Bundestags steht allerdings noch aus. Der Gesetzesentwurf aus NRW sieht vor, bereits die Teilnahme an einem illegalen Autorennen hart zu bestrafen: mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, dem Entzug des Führerscheins und der Beschlagnahme des Fahrzeugs, auch wenn kein Mensch verletzt wird oder zu Tode kommt.

Strafmaß bei illegalen Autorennen erhöhen

Bislang kann ein illegales Autorennen - ohne Personenschaden - meist nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, was nur ein Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge hat. Das schrecke aber Raser nicht ab, findet der NRW-Justizminister. Er forderte den Bund gestern auf, den Gesetzentwurf aus NRW „endlich umzusetzen“. Damit könne auch das Strafmaß für fahrlässige Tötung bei einem illegalen Rennen von heute fünf auf künftig zehn Jahre Haft erhöht werden.

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Immer wieder wurden in NRW in den vergangenen Jahren bei illegalen Rennen Menschen schwer verletzt oder sogar getötet. 2015 kamen in Köln drei unbeteiligte Menschen wegen Raserunfällen und illegalen Autorennen ums Leben. Ein 19-jähriger Raser starb 2014 in Düsseldorf beim Aufprall auf einen Baum. Die Polizei in Dortmund ist seit Jahren damit beschäftigt, Raser aus dem Verkehr zu ziehen, die die Ringstraße um die Innenstadt als Rennstrecke missbrauchen.

Strafverschärfungen schon lange ein Thema

Bereits vor 16 Jahren wurde der Ruf nach Strafverschärfungen laut. Damals starb der 31-jährige Sohn des damaligen Kölner Oberbürgermeisters Fritz Schramma (CDU). Er war als Fußgänger von einem Auto erfasst worden, das sich in der Innenstadt ein Rennen geliefert hatte.

Im Jahr 2015 zählte das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) 230 Anzeigen wegen illegaler Rennen.

Lebenslange Freiheitsstrafen für Raser

Mit einem aufsehenerregenden Schuldspruch sind zwei Autoraser nach einem tödlichen Rennen wegen Mordes verurteilt worden. Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren erhielten am Montag im Berliner Landgericht lebenslange Gefängnisstrafen. Ihnen wurde zudem lebenslang der Führerschein entzogen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht begründete das Urteil für den Todesfahrer und den Fahrer des zweiten Autos mit einem "mittäterlichen Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz". Die Männer seien in der Innenstadt mit Vollgas gefahren, um ein Rennen zu gewinnen. Als juristisches Mordmerkmal erkannte das Gericht, dass in diesem Fall die Autos als Tatwaffe ein gemeingefährliches Mittel gewesen seien. Das von der Anklage angeführte Mordmerkmal niedriger Beweggründe sahen die Richter nicht.

Die beiden Raser hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der vorangegangenen Fahrt über den Ku'damm hatten die beiden Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Beim Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 Stundenkilometer schnell.

Die Verteidiger hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. (mit dpa)