Leipzig/Berlin. Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) soll laut einem Zeitungsbericht von Freitag die Berufung eines Richters ans Bundesverwaltungsgericht verhindert haben, weil der nicht in der Armee gedient habe. Die Gewerkschaft Verdi spricht von einem "ungeheuerlichen Eingriff".
In der Gewerkschaft Verdi organisierte Richter erheben schwere Vorwürfe gegen Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Jung hat nach Verdi-Informationen direkten Einfluss auf die Besetzung eines Wehrdienstsenats im Bundesverwaltungsgericht genommen. Wie die «Frankfurter Rundschau» am Freitag unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben des Verdi-Fachausschusses an Jung berichtet, soll der Minister sein Veto gegen einen Beschluss des Gerichtspräsidiums eingelegt haben, das den neu gewählten Bundesverwaltungsrichter dem Zweiten Wehrdienstsenat zuteilte.
Vorwurf: Unzulässiger Eingriff in die richterliche Freiheit
Der Widerspruch des Bundeswehrministers soll damit begründet worden sein, dass der Richter «nicht gedient» habe. Wenn dieser Sachverhalt zutreffe, sei das ein «ungeheuerlicher Eingriff des Bundesverteidigungsministers als Teil der Exekutive in die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit des Bundesverwaltungsgerichts», heißt es in dem Brief.
Der fragliche Wehrdienstsenat entscheidet in letzter Instanz über Disziplinarverfahren gegen Bundeswehrangehörige. Auch der umstrittene Befehl zum Luftangriff in Afghanistan auf den bei Kundus steckengebliebenen Tanklastzug könnte einmal den Zweiten Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beschäftigen. «Wo kommen wir hin, wenn Bundesminister darüber entscheiden, vor welchen Richtern sie gerne Angelegenheiten aus ihrem Ressortbereich entschieden sehen wollen?», fragen die Verfasser des Briefs.
Der Bundesfachausschuss betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen «ein Veto-Recht des Bundesverteidigungsministers nicht vorsehen». Die gerichtsinterne Geschäftsverteilung und die Zuweisung der Richterinnen und Richter in die einzelnen Senate stehe «allein dem Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts» zu. Dieses habe beschlossen, den Richter dem Zweiten Wehrdienstsenat zuzuweisen. Der Beschluss habe wegen des vom Minister eingelegten Vetos bisher aber nicht umgesetzt werden können. (afp)