Brüssel. In Europa ist ein Streit darüber entbrannt, unter welchen Bedingungen die USA Bankdaten zur Terrorfahndung erhalten sollen. Viele Länder wie Deutschland sind gegen weiche Formulierungen in dem geplanten Abkommen mit den USA.

In Europa ist ein hitziger Streit darüber entfacht, unter welchen Bedingungen US-Terrorfahnder Zugriff auf persönliche Daten europäischer Bankkunden erhalten sollen. Auslöser ist ein Vorschlag der Schweden, die derzeit in Europa die Geschäfte führen. Sie haben mit den USA ein Abkommen ausgehandelt, das es den Amerikanern im Kampf gegen den Terrorismus erlaubt, der Spur des Geldes zu folgen, selbst wenn sie durch Europa verläuft.

Den US-Behörden sollen bei laufenden Ermittlungen Daten von Geldüberweisungen europäischer Kontoinhaber einsehen und für ihre Fahndung nutzen dürfen. Das haben die Amerikaner zwar ohnehin schon einige Jahre lang gemacht, weil es überhaupt keine Regeln gab und sie sich zunutze machten, dass ein Server der dominierenden Zahlungsverkehrsfirma Swift in den USA stand. Doch nachdem die fragwürdigen Praktiken bekannt wurden, zog Swift seine Rechner ab und verlegte sie in die Schweiz. Gleichzeitig wurde der US-Regierung angeboten, im Rahmen eines Abkommens mit klaren Limits weiterhin Zugriff auf bestimmte europäische Überweisungsdaten zu haben.

Die Schweden schlagen vor, dass die von ihnen mit den USA ausgemachte Vereinbarung bereits Ende November von den EU-Innenministern endgültig abgesegnet wird – denn deren Zustimmung ist nötig. Doch ob Europas Regierungen den Vorschlag tatsächlich billigen, ist mittlerweile mehr als zweifelhaft.

Vorbehalte in vielen Ländern

Deutschland und mehr als eine Handvoll anderer EU-Staaten äußern Vorbehalte. Sie sind zwar nicht prinzipiell gegen eine Einsichtnahme der USA in europäische Daten, sehen aber in konkreten Einzelpunkten Nachbesserungsbedarf. Einerseits, weil der Entwurf genau dort weich formuliert ist, wo es um den Rechtsschutz der betroffenen Bankkunden vor Missbrauch ihrer Daten geht und zudem offene Flanken enthält, was die Weitergabe der Informationen an andere Länder betrifft. Andererseits, weil es ein Affront gegen das EU-Parlament wäre, wenn die EU-Ratspräsidentschaft das Abkommen ausgerechnet am 30. November durchpauken würde. Denn es wäre genau der letzte Tag, an dem sie dazu nicht die Billigung des EU-Parlaments bräuchte.

Vom 1. Dezember an gilt nämlich der Lissabon-Vertrag – und damit entscheidet das EU-Parlament beim Datenschutz mit. Fraktionsübergreifend schimpfen die Abgeordneten deshalb über den „mangelnden Respekt“ gegenüber dem EU-Parlament (Grüne) und die „Farce“, die Sache noch eben schnell abschließen zu wollen (CSU).