Berlin. Die Große Koalition hat sich nach langen Beratungen auf ein Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag geeinigt. Das Gesetzpaket soll dem Bundestag und dem Bundesrat mehr Mitsprache in der EU-Politik einräumen.
Union und SPD haben sich am Dienstag auf ein neues EU-Begleitgesetz geeinigt. Das teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Hartmut Koschyk, nach den Beratungen am Abend in Berlin mit. Die Fraktionen wollen am Donnerstag und Freitag über das Gesetzespaket beraten, mit dem Bundestag und Bundesrat gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von Ende Juni mehr Mitsprache in der EU-Politik gegeben werden soll. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl unter Dach und Fach gebracht werden, damit die deutsche Ratifikationsurkunde für den Lissabon-Vertrag wiederum vor dem irischen Referendum über den EU-Vertrag am 2. Oktober hinterlegt werden kann.
Mehrere Kläger hatten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Lissabon-Vertrag eingelegt. Die Richter erklärten das Reformwerk an sich für verfassungsgemäß, verlangten aber Änderungen am deutschen Begleitgesetz. Die CSU stellte daraufhin einen eigenen 14 Punkte umfassenden Forderungskatalog auf und zog sich damit auch Kritik aus der CDU zu. Die strittigsten Forderungen - wie beispielsweise die strenge Bindung der Bundesregierung in EU-Verhandlungen an ein Votum des Bundestags, Volksabstimmungen bei der Aufnahme neuer Mitgliedsländer oder die verbindliche Interpretation des Lissaboner Reformvertrags gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - konnte sie aber nicht durchsetzen. (afp)