Düsseldorf. . NRW-Gesundheitsministerium übt Kritik an der geplanten Vereinheitlichung der Pflegeberufsausbildung. Kinder könnten bei dem Gesetz die Verlierer sein.
NRW hält die geplante Reform der Pflegeausbildung für verfassungswidrig. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) warnte vor einem erheblichen Verlust an Ausbildungsplätzen, wenn Ausbildungsbetriebe keine 100-prozentige Erstattung der von ihnen gezahlten Ausbildungsvergütung aus der Umlage der nicht ausbildenden Betriebe bekommen.
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Der Bund will die Pflegeausbildung reformieren, damit es statt der bisherigen Trennung in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege nur noch einen Pflegeberuf gibt.
NRW fordert Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens
Nach einem Rechtsgutachten im Auftrag der NRW-Landesregierung ist der Entwurf unter anderem verfassungswidrig, weil die geplante Ausbildungsumlage die unterschiedliche Ausgangslage von Heimen, Kliniken und ambulanten Diensten nicht berücksichtigt. So könnten Kliniken die Ausbildungskosten – im Gegensatz zu Pflegeheimen – komplett über die Krankenversicherung finanzieren. Gegen diesen Wettbewerbsnachteil könnten Pflegeheime mit Erfolg klagen, so Steffens. Aktuell gibt es in NRW rund 40 000 Azubis in der Pflege.
Vor der Beratung des Pflegeberufegesetzes am Freitag im Bundesrat fordert NRW eine Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens. Dagegen sieht der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU) in der Vereinheitlichung der Pflegeausbildung in Kliniken und Heimen eine wesentliche Verbesserung. Dem hätten sich auch 37 Verbände – wie Caritas und Diakonie – angeschlossen. Die geplante bundesweite Abschaffung des Schulgelds für Pflege-Azubis gilt als sicher.
Bedarf an Pflegekräften ist gewaltig
Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (Geburts- und Neugeborenenmedizin) verlangte ein Festhalten an der getrennten Ausbildung in der Kinderkrankenpflege. Kranke Säuglinge und Kinder seien besonders verletzlich, daher benötigten künftige Pflegekräfte vom ersten Ausbildungsjahr an eine spezielle Förderung. Eine spätere Spezialisierung auf die Kinderkrankenpflege werde den speziellen Ansprüchen nicht gerecht.
Der Bedarf an Pflegekräften insgesamt wird weiter stark steigen. Heute sind bundesweit 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Bis 2030 wird ihre Zahl laut Prognosen auf 3,6 Millionen Menschen steigen. Ein Drittel von ihnen – etwa 1,2 Millionen Menschen – wird auf stationäre Pflege angewiesen sein. Der „Pflegeheim-Atlas Deutschland 2016“ der Immobilienwirtschaft geht von einem Bedarf von 255 000 Pflegeplätzen bis 2030 aus.