Berlin/Leverkusen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt, dass die Bewegung rassistische Stimmung verbreite. “Pro NRW“ wird seit 2010 vom Verfassungsschutz beobachtet.

Die Bürgerbewegung "Pro NRW" ist mit einer Klage gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht 2012 gescheitert. Die Aufführung von "Pro NRW" im Kapitel "Rechtsextremismus" des vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Berichts sei gerechtfertigt, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag (AZ: VG 1 K 255.13).

Erwiesen rechtsextremistisch und islamfeindlich

Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Unter anderem propagiere sie ein aggressives Feindbild Islam und diffamiere Fremde. In dem NRW-Verfassungsschutzbericht von 2012 wurde "Pro NRW" als eine "erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" bezeichnet, die auch freundschaftliche Beziehungen zu anderen rechtsextremen Parteien im Ausland pflege.

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"Pro NRW"-Parteivorsitzender Markus Beisicht hatte gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht geklagt; seine Verbindung sehe die Werte des Grundgesetzes als selbstverständliche Grundlage ihrer Politik an. Rassismus und Migrantenfeindlichkeit lehne sie ab, Kritik an einer Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme und eine fundierte Islamkritik müssten jedoch zulässig sein.

Angriff auf die Menschenwürde

Nach Informationen der Tageszeitung "Neues Deutschland" lagen dem Verwaltungsgericht Aussagen, Wahlprogramme und Dokumente der Partei vor, die jedoch eine klare, islamfeindliche Sprache sprechen. So wurden abgelehnte Asylbewerber in "99 Prozent [der Fälle als] Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlinge" bezeichnet - eine falsche Tatsachenbehauptung, urteilte das Gericht. Damit werde letztendlich die Menschenwürde der Asylbewerber infrage gestellt.

Das Bündnis "Pro Köln" wird seit 2004 und "Pro NRW" seit 2010 vom Verfassungsschutz beobachtet. Seit 2011 werden die Parteien auch als "verfassungsfeindlich" eingestuft.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. (epd/bpr)