Düsseldorf. Der Landesjagdverband ist mit seinem Versuch gescheitert, gerichtlich das Land NRW zur Anerkennung als Tierschutzverein zu zwingen. Der Verband wollte damit ein Klagerecht in Tierschutzfragen erreichen.

Der Landesjagdverband erhält auch weiterhin kein Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies am Donnerstag eine Klage des Verbandes gegen die Nichtanerkennung als Tierschutzverein ab. Der Kläger fördere durchaus Ziele des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe, hieß es in der mündlichen Begründung. Die Kläger können beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragen.

Die Jäger hatten gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, nachdem das Umweltministerium einen Antrag auf Anerkennung abgelehnt hatte. Das 2013 erlassene Gesetz stärkt die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von anerkannten Tierschutzvereinen. Anerkannt sind derzeit acht Vereine, darunter der Deutsche Tierschutzbund. Der Vertreter des Landesjagdverbandes sagte, dass der Verband vermutlich Berufung einlegen werde. (dpa)