Hofheim/Wiesbaden. Dass der Katastrophenfall im Main-Taunus-Kreis wegen der kurzfristigen Aufnahme von Flüchtlingen ausgerufen wird, sorgt für Aufregung und Ärger.

Der Main-Taunus-Kreis hat wegen der kurzfristigen Aufnahme von bis zu 1000 Flüchtlingen in Notunterkünften den Katastrophenfall ausgerufen. Der Grund für die Maßnahme seien organisatorische und rechtliche Gründe, erklärte Landrat Michael Cyriax (CDU) am Freitag in Hofheim.

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"Die Aufnahme der Flüchtlinge ist eine immense Herausforderung für den Kreis und seine Bürger, aber keine Katastrophe im landläufigen Sinne", erklärte der Landrat. Der Katastrophenfall habe aber Konsequenzen, die bessere Voraussetzungen zum Bewältigen der Situation bieten. Nach Angaben von Cyriax ist es das erste Mal seit dem Jahr 1945, dass im Kreis der Katastrophenfall festgestellt wurde.

Schritt war nicht mit Innenministerium abgesprochen

Das Wiesbadener Innenministerium reagiert verärgert über den Alleingang des Landrats. Der Schritt sei nicht abgestimmt gewesen, sagte ein Sprecher. Zudem hätten dem Kreis auch ohne die Maßnahme sämtliche Ressourcen zur Flüchtlingsbewältigung zur Verfügung gestanden. "Wir können von hier nicht nachvollziehen, welche Gründe den Kreis dazu bewogen haben."

Die Asylsuchenden sollen am Montag in einer Sport- und in der Stadthalle untergebracht werden. Die Gebäude wurden nach Angaben des Landrats am Freitag gesperrt und ein Bauzaun um sie herum gezogen.

Landrat ist für den Katastrophenschutz zuständig

Bis zum Wochenbeginn sollen dort Schutzböden verlegt, die Technik hergerichtet, Feldbetten aufgestellt und die notwendigen Einrichtungen für die Essensaugabe sowie die ärztliche Versorgung aufgebaut werden. Wie lange die Flüchtlinge in den Unterkünften bleiben werden, sei noch unklar, sagte der CDU-Politiker.

Geregelt ist der Katastrophenfall im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sowie in weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Der Landrat übernimmt den Angaben zufolge als oberster Leiter des Katastrophenschutzes die Gesamtverantwortung für den Einsatz. Er kann dabei unter anderem den Kommunen Anweisungen geben. Zudem sind bestimmte baurechtliche Genehmigungen in den Unterkünften außer Kraft gesetzt. (dpa/lhe)