Berlin. . Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt hat, wird es weiterhin ausgezahlt - allerdings nur, wenn die Kommunen zügig arbeiten.

Vor gut zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt, jetzt droht vielen Eltern eine böse Überraschung: Auch wenn sie das Geld deutlich vor der Urteilsverkündung am 21. Juli beantragt haben - sofern Behörden die Zahlung noch nicht bewilligten, gehen die Eltern leer aus.

Dieses Verfahren hat das Bundesfamilienministerium jetzt festgelegt. Bewilligende Bescheide dürften nicht mehr erlassen werden, die Rechtsgrundlage sei entfallen, heißt es einem am Donnerstag verschickten Rundschreiben an die obersten Landesbehörden, das unserer Redaktion vorliegt.

Bewilligtes Betreuungsgeld wird weiterhin ausgezahlt

Anspruch auf die Leistung von 150 Euro pro Monat für maximal zwei Jahre haben grundsätzlich nur diejenigen, deren Antrag vor dem 21. Juli bewilligt wurde. Da die Anträge in manchen Kommunen erst nach mehreren Monaten bearbeitet werden, müssen viele Eltern jetzt auf die Zahlung verzichten.

Auch interessant

Die gute Nachricht: Es besteht andererseits Vertrauensschutz. Bewilligtes Betreuungsgeld wird für die gesamte Dauer – also in vielen Fällen noch bis 2017 – weitergezahlt. Auch Eltern, die Widerspruch gegen einen negativen Bewilligungsbescheid eingelegt haben, verlieren ihren grundsätzlichen Anspruch nicht. Und selbst wenn eine Behörde in Unkenntnis des Urteils in den letzten Wochen noch die Leistung genehmigt hat, gilt Vertrauensschutz. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Betreuungsgeld Ende Juli verworfen und erklärt, der Bund hätte mangels Zuständigkeit das Gesetz überhaupt nicht erlassen dürfen.

Eltern von 500.000 Kindern erhalten derzeit Betreuungsgeld

Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), sagte unserer Redaktion zu dem jetzt vereinbarten Verfahren: „Ich bin froh, dass wir einen höchstmöglichen Vertrauensschutz durchsetzen konnten.“ Die Familien, deren Anträge bewilligt worden seien, könnten darauf vertrauen, dass sich nichts ändere, sagte der Hamburger Abgeordnete. Eltern, die noch keine Zusage bekommen haben, bleibt eine letzte Hoffnung: Wenn die Behörde den Bescheid schuldhaft verzögert oder die Betroffenen falsch beraten hat, kann im Einzelfall doch noch Betreuungsgeld gezahlt werden. Damit sei der rechtliche Rahmen aber ausgeschöpft, sagte Weinberg. Mit der Regelung sorgt auch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) schneller als gedacht für Klarheit: Sie hatte zwar die Abschaffung des Betreuungsgeldes begrüßt, aber angekündigt, Eltern würden nicht im Stich gelassen.

Das Geld wird für ein- oder zweijährige Kinder gezahlt, wenn sie keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Aktuell erhalten Eltern von fast 500.000 Kindern diese Leistung. Der Bund hat dafür dieses Jahr 900 Millionen Euro, für die Folgejahre jeweils eine Milliarde Euro eingeplant. Was aus den nicht genutzten Mitteln wird, ist noch unklar: Die Koalition wird frühestens im September entscheiden.