Karlsruhe. Über das umstrittene Betreuungsgeld verhandelt das Bundesverfassungsgericht seit Dienstag. Obwohl Ministerin Schwesig dagegen war, muss das Familienministerium die Leistung verteidigen.
Das Bundesverfassungsgericht überprüft seit Dienstag das Betreuungsgeld, die am heftigsten umstrittene Familienleistung der vergangenen Jahre. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die 2013 auf Betreiben der CSU eingeführte Prämie für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause statt in der Kita betreuen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zudem müssen die Richter klären, ob der Bund überhaupt dafür zuständig ist.
Urteil wird in diesem Jahr erwartet - Tendenz nicht zu erkennen
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe verteidigten Vertreter der Bundesregierung und Bayerns das Betreuungsgeld, Hamburg als Kläger hält es hingegen für verfassungswidrig. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird noch in diesem Jahr erwartet (Az.: 1 BvR 2/13). Möglich ist, dass die Richter die Leistung - monatlich 150 Euro - kippen. Eine Tendenz ließen sie aber zunächst nicht zu erkennen.
Auch interessant
Die Verhandlung gilt als politisch brisant, weil das Bundesfamilienministerium die Prämie verteidigen muss - obwohl Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vor ihrer Amtsübernahme eine scharfe Gegnerin war. Sie schickte ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD) nach Karlsruhe, der früher Staatsrat in Hamburg war und in dieser Funktion die Klage mit ausarbeitete. Seine Stellungnahme war deshalb mit besonderer Spannung erwartet worden.
Familienministerium muss Betreuungsgeld verteidigen
Das Betreuungsgeld verstoße nicht gegen das Grundgesetz, betonte Kleindiek in Karlsruhe. Es sei notwendig zur Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse in Deutschland und falle in ein Gesamtkonzept des Bundes zur Förderung von Familien.
Hamburg hielt dagegen: Die Prämie konterkariere die Bemühungen des Landes, möglichst vielen Kindern frühkindliche Bildung zukommen zu lassen, sagte Familiensenator Detlef Scheele (SPD). "Wir werben mit dem Besuch in einer Kindertagesstätte, und die Bundesregierung wirbt mit dem Betreuungsgeld dafür, gerade dies nicht zu tun". Nur frühe Bildung biete die Chance auf Teilhabe. Dies sei besonders für Kinder bildungsferner Familien und mit Migrationshintergrund wichtig.
400.000 Familien bekommen Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld sei nicht nur Anerkennung für häusliche Betreuung der Kinder, sagte demgegenüber Bayerns Familienministerin Emilia Müller (CSU). "Es gibt Eltern mehr Wahlfreiheit zur Gestaltung ihres Familienlebens". Bundesweit nähmen es mittlerweile rund 400 000 Eltern in Anspruch.
Nach den Stellungnahmen der Politiker beschäftigte die Richter zuerst die Frage, ob der Bund zum Erlass des zugrundeliegenden Gesetzes überhaupt berechtigt war. Bereits hier stellten sie den Prozessvertretern beider Seiten viele schwierige Fragen. Das Gericht will später außerdem klären, ob das Betreuungsgeld "die freie Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen" beeinträchtigt, wie Vizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte.
Das Betreuungsgeld wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag gezahlt. 2015 sind 900 Millionen Euro dafür veranschlagt. 2014 seien etwa 400 Millionen Euro aufgewendet worden, sagte Müller. (dpa)