Münster. Viele kleine NRW-Städte und Gemeinden klagen gegen die Inklusion. Sie sehen durch das Landesgesetz ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
Mehr als 50 Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen wehren sich gegen hohe Kosten bei der Umsetzung von Inklusion in Schulen. Sie haben beim Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erhoben, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Behinderte und Nichtbehinderte sollen gemeinsam lernen
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. November 2013 wurde der inklusive Unterricht, also das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern, als Regelfall eingeführt. Die insgesamt 52 Kläger sehen durch das Landesgesetz ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.
Diese Städte klagen gegen das Gesetz:
- Bad Lippspringe
- Bornheim
- Brakel
- Breckerfeld
- Brilon
- Bünde
- Coesfeld
- Emsdetten
- Erftstadt
- Erwitte
- Geldern
- Geseke
- Grevenbroich
- Gronau
- Harsewinkel
- Hattingen
- Höxter
- Schloß Holte-Stukenbrock
- Isselburg
- Kevelaer
- Kleve
- Meschede
- Moers
- Oer-Erkenschwick
- Olpe
- Olsberg
- Paderborn
- Radevormwald
- Rheda-Wiedenbrück
- Rietberg
- Rüthen
- Schmallenberg
- Schwerte
- Steinfurt
- Unna
- Vlotho
- Voerde
- Wermelskirchen
- Willebadessen
Zudem klagen auch die Gemeinden Augustdorf, Bad Sassendorf, Blankenheim, Jüchen, Langenberg, Lindlar, Morsbach, Nettersheim, Schalksmühle, Schermbeck, Simmerath, Steinhagen und Wadersloh. (mit dpa)