München. . “Mangels Straftat“ hat die Staatsanwalt München die Strafanzeige, die Beate Zschäpe gegen ihre Verteidiger eingereicht hatte, abgewiesen.

Die Strafanzeige der Angeklagten Beate Zschäpe im NSU-Prozess gegen ihre Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ist schon nach wenigen Tagen gescheitert. Man habe die Vorwürfe „geprüft und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Straftat abgelehnt“, teilte die Münchner Staatsanwaltschaft I gestern mit.

Zschäpe hatte den drei Anwälten in ihrer Anzeige vom 24. Juli die ­„Verletzung von Privatgeheimnissen“ vorgeworfen. Sie hätten ihre ­anwaltliche Verschwiegenheitspflicht durch Gespräche mit Richter Manfred Götzl verletzt. Dabei sei es auch um ihr Aussageverhalten gegangen. Die Anwälte wiesen die Anschuldigungen als „haltlos“ zurück.

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Die Staatsanwaltschaft teilte gestern dazu mit: „Die Prüfung dieser Vorwürfe ergab, dass das Verhalten der Rechtsanwälte keinen Straftatbestand erfüllt.“ Vielmehr handelte es sich bei den Angaben gegenüber dem Gericht „um ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als ­Organe der Rechtspflege selbst­ständig und unabhängig von der ­Angeklagten“ agierten.

Verhältnis schon lange gestört

Das Verhältnis zwischen Zschäpe und den drei Pflichtverteidigern gilt bereits seit dem Sommer 2014 als ­gestört. Damals hatte die Angeklagte das erste Mal versucht, die drei ­Anwälte loszuwerden. Im Juni dieses Jahres stellte sie einen Antrag auf die Entpflichtung von Anja Sturm. Im Juli baten wiederum die drei Verteidiger das Gericht, sie von ihrem Mandat zu entbinden.

Das Oberlandesgericht lehnte alle Anträge ab, ordnete aber Zschäpe mit Mathias Grasel einen vierten Verteidiger bei. Danach erstattete Zschäpe Anzeige gegen Heer, Stahl und Sturm und stellte zusätzlich nochmals den Antrag, sie von ihren Aufgaben zu entbinden.