München. Strafanzeige der mutmaßlichen Terroristin Beate Zschäpe gegen ihre Verteidiger bleibt ohne Folgen. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt.

Das ging schnell: Die Strafanzeige der Angeklagten Beate Zschäpe gegen ihre ursprünglichen Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ist schon nach wenigen Tagen gescheitert. Man habe die Vorwürfe „geprüft und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Straftat abgelehnt“, teilte die Münchner Staatsanwaltschaft I am Mittwochmorgen mit.

Zschäpe hatte den drei Anwälten in ihrer Anzeige vom 24. Juli die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ vorgeworfen. Sie hätten ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht durch Gespräche mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl verletzt. Dabei sei es auch um ihr Aussageverhalten gegangen. Die drei Anwälte wiesen die Anschuldigungen als „haltlos“ zurück.

"Ein legitimes Verhalten von Verteidigern"

Die Staatsanwaltschaft teilte gestern dazu mit: „Die Prüfung dieser Vorwürfe ergab, dass das Verhalten der Rechtsanwälte keinen Straftatbestand erfüllt.“ Vielmehr handele es sich bei den Angaben gegenüber dem Gericht „um ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbständig und unabhängig von der Angeklagten“ agierten.

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Das Verhältnis zwischen Zschäpe und den drei Pflichtverteidigern gilt bereits seit dem Sommer 2014 als gestört. Damals hatte die Angeklagte das erste Mal versucht, die drei Anwälte los zu werden. Im Juni dieses Jahres stellte sie einen Antrag auf die Entpflichtung von Anja Sturm. Im Juli baten wiederum die drei Verteidiger das Gericht, sie von ihrem Mandat zu entbinden.

Vierter Anwalt beigeordnet

Das Oberlandesgericht lehnte alle Anträge ab, ordnete aber Zschäpe mit Mathias Grasel einen vierten Verteidiger bei. Danach erstattete Zschäpe Anzeige gegen Heer, Stahl und Sturm und stellte zusätzlich nochmals den Antrag, sie von ihren Aufgaben zu entbinden.

Beobachter des Hauptverhandlung in München sind sich darin einig, dass ein Ausscheiden der drei Anwälte den Prozess platzen lassen würde. Es wird davon ausgegangen, dass das Gericht auch die aktuellen Anträge Zschäpes ablehnt.