Brüssel. Es ist offiziell: Die EU sieht Dobrindts Pläne für eine deutsche PKW-Maut, die nur Ausländer belastet, kritisch und leitet juristische Schritte ein.

Nun ist es amtlich: Die EU-Kommission geht wegen der Pkw-Maut juristisch gegen Deutschland vor. Das teilte ein Sprecher von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc am Donnerstag über Twitter mit.

Wegen des juristischen Vorgehens der EU-Kommission gegen Deutschland kündigte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Verschiebung des Starts der Pkw-Maut an. "Mit der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens bremst die EU-Kommission die Umsetzung der Infrastrukturabgabe", sagte der CSU-Politiker der "Bild". "Wir verhalten uns rechtsstaatlich und werden eine Gerichtsentscheidung abwarten." Ein Start der Pkw-Maut im Laufe des Jahres 2016 sei damit nicht mehr möglich.

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Dem Bericht zufolge ist wegen des schwebenden Verfahrens und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit eine Ausschreibung für die Betreiberfirmen der Maut nicht möglich. Er werde die Vorbereitungen für die Einführung jedoch wie geplant weiter vorantreiben, sagte Dobrindt: "Die Bundesregierung hat eindeutig nachgewiesen, dass die Mautgesetze EU-konform sind. Deshalb bereiten wir Ausschreibung und Vergabe des Mautmodells vor." Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs könne dann die Auswahl eines Betreibers erfolgen. "Von unserem Kurs, mehr Gerechtigkeit auf der Straße zu schaffen, lassen wir uns nicht abbringen."

Schluss mit lustig in Sachen PKW-Maut

Nachdem das Gesetz über die Infrastrukturabgabe für Pkw vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, startet Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren. Wie aus der Kommission verlautete, wird nun das entsprechende Mahnschreiben der Bundesregierung zugeleitet. Wenn sie nicht doch noch einlenkt, wofür es bislang keine Anzeichen gibt, muss der Streit vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

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Am eigentlichen Mautgesetz von Bundesverkehrsminister Dobrindt nimmt die Brüsseler Tranportkommissarin Violeta Bulc keinen Anstoß. Sie sieht aber in der Kombination mit der gleichzeitigigen und in der Höhe gleich bemessenen Entlastung deutscher Fahrzeughalter durch einen Nachlass auf die Kfz-Steuer eine unzulässige Benachteiligung von EU-Ausländern. De facto würde damit aus der für alle Nutzer deutscher Fernstraßen geltenden Veranlagung von Wegekosten die „Ausländer-Maut“, mit der die CSU ursprünglich politische Werbung gemacht hatte. Die Schlechterstellung von Unionsbürgern aus dem EU-Ausland gegenüber Einheimischen ist nach Gemeinschaftsrecht unzulässig.

Kommissionschef Jean-Claude Juncker hatte bereits vor zwei Wochen angekündigt, dass sein Haus rechtlich gegen die deutsche Maut-Gesetzgebung vorgehen werde. Dobrindt hat sich indes von der Brüsseler Entschlossenheit unbeeindruckt gezeigt. Zuletzt hatte er argumentiert, Steuerangelegenheiten seien eine rein nationale Angelegenheit und gingen die Kommission nichts an. Die meisten Rechtsexperten sehen das anders. Sie geben Bulc gute Aussichten, ihren Standpunkt vor dem EU-Gericht durchsetzen zu können.

Dobrindt kündigte "harte Auseinandersetzung" mit Brüssel an

Dobrindt kündigte an: "Ich werde mit Brüssel eine harte Auseinandersetzung führen." Am Schluss werde der Europäische Gerichtshof entscheiden. "Niemand wird diskriminiert, alle Pkw-Halter entrichten die Infrastrukturabgabe. Was wir mit der Kfz-Steuer machen, ist ausschließlich nationale Hoheit, Brüssel hat da keine Kompetenzen." Für das Vorgehen der EU-Kommission bei der Pkw-Maut habe er "kein Verständnis". (mit Material von dpa)