Hannover. Sebastian Edathy wird nicht aus der SPD ausgeschlossen, aber seine Mitgliedschaft soll drei Jahre ruhen. Dagegen will er in Berufung gehen.
Der frühere Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss seine SPD-Mitgliedschaft wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos drei Jahre ruhen lassen. Aus der Partei ausgeschlossen wird Edathy aber nicht. Das gab das Schiedsgericht des SPD-Bezirks Hannover am Montag bekannt. Edathy kündigte am Abend auf seiner Facebook-Seite an, gegen den Spruch des Schiedsgerichts Berufung bei der Bundesschiedskommission der Partei einlegen zu wollen.
Für einen von der Parteispitze beantragten Parteiausschluss sah das Gremium keine ausreichende Grundlage. Edathy hätte dafür ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden müssen. Edathy hatte einen Parteiaustritt abgelehnt.
Edathy kann Berufung einlegen
Das parteiinterne Ordnungsverfahren gegen den Politiker war auf Antrag der SPD-Spitze am 24. Februar 2014 eingeleitet worden, bis zum Ende des Strafverfahrens am Landgericht Verden war es aber ausgesetzt worden. Das Gericht hatte das Verfahren Anfang März gegen die Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Edathy hatte zuvor zugegeben, Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben. (dpa)