Den Prozess um den Politker Sebastian Edathy und seinen Besitz von kinderpornografischen Materialien hat sich Zeus-Reporter Patrick angeschaut. Und er hat eine klare Meinung zum Strafmaß und dem deutschen Rechtssystem.

Das Urteil im Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy schlug hohe Wellen. Gegen eine Auflage von 5000 Euro wurde der Prozess eingestellt, nachdem er gestanden hatte, kinderpornographische Materialien herunter geladen zu haben. Auch über den Inhalt war er sich bewusst, wie er zu Protokoll gab.

So weit, so schlecht. Durch seine Prozesserklärung, er habe gewusst, was er heruntergeladen habe und dass er „eingesehen“ habe, „einen Fehler begangen zu haben“. Sebastian Edathy gilt damit nicht als vorbestraft und auch der Fall kann nicht erneut verhandelt werden.

Edathys „Geständnis“ in allen Ehren, allerdings stellt sich die Frage, wieso er auf seiner Facebook-Seite nur wenig später explizit darauf hinweist, dass aus seiner Erklärung eindeutig kein Geständnis hervorgeht, er lediglich froh sei, dass das Verfahren eingestellt wurde und eine Fortsetzung auch unverhältnismäßig gewesen wäre.

Nach Bekanntwerden über seinen Besitz von kinderpornographischen Materialien fühlte er sich als „Opfer“ der Medien, die ihn unverhältnismäßig stark angegangen haben sollen. Doch die wirklichen Opfer sind und bleiben die Kinder, die für ihr Leben gezeichnet sind, wenn sie zu solch Bildern gezwungen werden.

Kritik am deutschen Rechtssystem


Auch das deutsche Rechtssystem wirft nach diesem Urteil für mich Fragen auf: Wie kann es sein, dass ein geständiger Steuersünder, wie es beispielsweise Uli Hoeneß war und ist, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, während mit einem „Pseudo-Geständnis“ á la Sebastian Edathy ein Pädophiler zu einer vergleichsweise geringen Geldstrafe verurteilt wird und dann auch noch als nicht vorbestraft gilt? Ist es ein schlimmeres Vergehen, den Staat zu betrügen?


Ein großes Kompliment hingegen an den Deutschen Kinderschutzbund, der die Zahlung von Edathy ablehnt und damit ein klares Zeichen setzt. Ansonsten würde wirklich noch der Eindruck entstehen, dass man sich in Deutschland einfach freikaufen kann. Alles in allem bleibt bei dem Urteil jedoch ein fader Beigeschmack, denn „Gewinner“ bleibt Sebastian Edathy und „Verlierer“ die Kinder und der Großteil der Öffentlichkeit, der mit einem anständigen Urteil gerechnet hat.

Patrick Goltz, KS2c, Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe, Gelsenkirchen